Augenärzteverzeichnis

Ratgeber

Was der Augenarzt kostet und was die Krankenkasse zahlt

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Untersuchung und Behandlung beim Augenarzt zahlt die gesetzliche Krankenkasse vollständig, für den Termin selbst zahlen Sie nichts dazu. Selbst zahlen Sie die Früherkennung ohne Anlass, laut IGeL-Monitor 20 bis 40 Euro, dazu Bescheinigungen für Dritte und Wunschleistungen wie das Augenlasern. Verschreibungspflichtige Augentropfen kosten 5 bis 10 Euro Zuzahlung.

Zuzahlung beim Augenarzt
0 Euro
Sozialgesetzbuch V, Zuzahlungsregeln, Stand 22. September 2026
Zuzahlung je verschreibungspflichtigem Augenmedikament
10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro
Sozialgesetzbuch V, Zuzahlungsregeln (ab 1. Januar 2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro), Stand 29. Juli 2026
Jährliche Belastungsgrenze für alle Zuzahlungen zusammen
2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, bei schwerer Dauererkrankung 1 Prozent
Sozialgesetzbuch V, Belastungsgrenze, Stand 22. September 2026
Am Empfang einer Augenarztpraxis reicht ein Mann der Mitarbeiterin seine Versichertenkarte über den Tresen
Am Empfang zeigen Sie zuerst Ihre Versichertenkarte. Bild: KI generiert.

Welche Untersuchungen beim Augenarzt die Krankenkasse zahlt

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt jede Untersuchung und Behandlung, die zur Erkennung oder Behandlung einer Krankheit notwendig ist. Sie bekommen diese Leistungen als Sachleistung: Die Praxis rechnet direkt mit der Kasse ab, Sie legen nur Ihre elektronische Gesundheitskarte vor und zahlen nichts. Das gilt für die erste Abklärung von Beschwerden genauso wie für jede Kontrolle einer bekannten Augenerkrankung.

Zwei Gruppen von Leistungen fallen aus diesem Anspruch heraus. Die erste ist die Früherkennung ohne jeden Anlass. Eine Früherkennung des Grünen Stars ohne Beschwerden gehört seit 2005 nicht zum Leistungskatalog, und die allgemeine Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene prüft die Augen gar nicht mit. Die zweite Gruppe sind Wunschleistungen, die keine Krankheit nötig macht, vom Augenlasern bis zur Sonderlinse. Beide zahlen Sie selbst.

Zuzahlungen fallen fast nirgends beim Augenarzt selbst an. Krankenbehandlung kostet Sie 0 Euro, eine Früherkennung ohne Verdacht 20 bis 40 Euro, mit Schichtaufnahme der Netzhaut mehr, und rezeptpflichtige Augentropfen kosten 10 Prozent Zuzahlung. Anders ist es bei Wunschleistungen: Ein Sehtest fürs Führerscheinzeugnis läuft komplett über eine eigene Rechnung, und das Augenlasern kostet den vollen Preis Ihres Angebots.

Häufige Anlässe in der Augenarztpraxis und wer sie bezahlt.
AnlassWer zahltIhr Anteil
Rotes, schmerzendes oder plötzlich schlechter sehendes AugeKrankenkasse0 Euro
Kontrolle einer bekannten Augenerkrankung, etwa eines Grünen StarsKrankenkasse0 Euro
Früherkennung eines Grünen Stars ohne Verdacht und ohne RisikofaktorSie selbst20 bis 40 Euro, mit Schichtaufnahme mehr
Sehtest und Bescheinigung für den FührerscheinSie selbstRechnung nach Aufwand
Augenlasern, um ohne Brille zu lebenSie selbstvoller Preis nach Angebot
Hornhautvernetzung bei fortschreitendem KeratokonusKrankenkasse0 Euro, wenn die Kriterien erfüllt sind
Operation des Grauen Stars mit StandardlinseKrankenkasse0 Euro, Mehrkosten nur bei einer Sonderlinse
Verschreibungspflichtige Augentropfen aus der ApothekeKrankenkasse10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro

Die Grenze verläuft also nicht entlang des Geräts, sondern entlang des Anlasses. Dieselbe Messung des Augendrucks ist bei Grünem Star in der Familie Krankenbehandlung und ohne jeden Anhaltspunkt eine Selbstzahlerleistung. Nennen Sie Beschwerden, Vorerkrankungen und Risikofaktoren deshalb am Anfang des Gesprächs, nicht erst, wenn die Vereinbarung auf dem Tisch liegt. Welche Selbstzahlerleistungen Augenarztpraxen anbieten, steht im Artikel zu IGeL beim Augenarzt.

Warum der Arztbesuch selbst nichts extra kostet

Für den Termin in der Augenarztpraxis zahlen Sie nichts dazu. Zuzahlungen kennt die gesetzliche Krankenversicherung nur für bestimmte Bereiche. Bei Arznei- und Verbandmitteln sind es 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Im Krankenhaus sind es 10 Euro je Kalendertag, bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege ein ähnlicher Betrag. Die ambulante ärztliche Behandlung steht nicht in dieser Liste.

Zum 1. Januar 2027 steigen diese Beträge etwas. Dann gelten 10 Prozent mit mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Im Krankenhaus werden es 15 Euro je Tag, bei Heilmitteln ein entsprechend höherer Betrag je Verordnung. Für Ihren Augenarzttermin ändert sich dadurch nichts, für Ihre Augentropfen schon.

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen keine Zuzahlung zu Medikamenten und keine zu Hilfsmitteln.
  • Alle Zuzahlungen eines Kalenderjahres zusammen sind bei 2 Prozent Ihres Bruttoeinkommens gedeckelt, bei schwerer Dauererkrankung bei 1 Prozent.
  • Sammeln Sie die Quittungen: Wer den Deckel erreicht, bekommt von der Kasse eine Bescheinigung und zahlt für den Rest des Jahres keine Zuzahlung mehr.
  • Jede Zuzahlung muss quittiert werden, und die Praxis oder Apotheke darf für die Quittung nichts verlangen.
  • Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung zahlt die Kasse nur in Ausnahmefällen und nach Genehmigung; wie Sie gegen eine Ablehnung vorgehen, steht im Artikel zum Widerspruch gegen die Kasse.

Die drei Wege, wie eine Leistung in der Praxis abgerechnet wird

In einer Augenarztpraxis laufen drei Abrechnungswege nebeneinander. Für Sie unterscheiden sie sich in drei Punkten: wer die Rechnung schreibt, wonach gerechnet wird und was Sie vorher unterschreiben. Der erste Weg ist die Leistung, die die Kasse direkt zahlt, der zweite die Selbstzahlerleistung für Kassenpatienten, der dritte die Privatrechnung für Privatversicherte.

Die drei Abrechnungswege in der Augenarztpraxis im Vergleich.
WegWer rechnet abWas Sie vorher unterschreibenWas Sie zahlen
Die Kasse zahlt direktPraxis direkt mit der Kassenichts, Sie legen die Gesundheitskarte vor0 Euro für die Behandlung
Selbstzahlerleistung für KassenpatientenPraxis mit Ihnenschriftliche Zustimmung mit Kostenhinweis vor der Leistungden vereinbarten Betrag, keine Erstattung durch die Kasse
Privatrechnung für Privatversicherte und BeihilfeberechtigtePraxis mit Ihnennichts, bei Leistungen ohne Kostenträger eine schriftliche Kosteninformationdie Rechnung, Erstattung nach Tarif
Kostenerstattung nach eigener WahlPraxis mit Ihneneine Erklärung gegenüber Ihrer Kasse, mindestens ein Vierteljahr gültigdie Rechnung, Erstattung höchstens in Höhe der Sachleistung
Wer zahlt Ihre Untersuchung beim Augenarzt

Sind Sie gesetzlich versichert und haben Sie die Kostenerstattung nicht gewählt?

Ja

Gibt es einen medizinischen Anlass, also Beschwerden, einen Verdacht, eine Vorerkrankung oder einen bekannten Risikofaktor?

Ja

Die Untersuchung ist Krankenbehandlung. Die Kasse zahlt, Sie zahlen 0 Euro und unterschreiben keine Vereinbarung.

Nein

Geht es um eine Bescheinigung für Dritte, etwa den Führerschein, oder um eine Wunschleistung wie das Augenlasern?

Ja

Diese Leistungen sind von der Kassenversorgung ausgenommen. Die Praxis rechnet mit Ihnen ab, und Sie bekommen die Kosten vorher schriftlich.

Nein

Es geht um eine Früherkennung ohne Anlass. Sie entscheiden frei, brauchen dafür eine schriftliche Vereinbarung und bekommen von der Kasse nichts zurück.

Nein

Sie rechnen privat ab. Die Praxis stellt eine Rechnung, Sie zahlen sie und reichen sie bei Versicherung oder Beihilfestelle ein. Wie viel zurückkommt, hängt von Ihrem Tarif ab.

Ein Punkt gilt auf allen Wegen: Ohne Vereinbarung vor der Leistung gibt es für eine Selbstzahlerleistung kein Honorar. Was in dieser Vereinbarung stehen muss und welche Rechte Sie dabei haben, steht im Artikel zu den IGeL beim Augenarzt.

Wofür Sie beim Augenarzt eine eigene Rechnung bekommen

Vier Fälle führen bei gesetzlich Versicherten zu einer eigenen Rechnung, und nur einer davon ist eine klassische Selbstzahlerleistung. Der erste sind Bescheinigungen für Dritte, weil solche Nachweise nie zur Kassenversorgung gehören. Der Sehtest samt Zeugnis für die Fahrerlaubnis gehört dazu, ebenso ein Attest für den Sportverein oder eine Tauchtauglichkeit. Was die Fahrerlaubnisstelle an Sehkraft verlangt und was der Nachweis kostet, steht im Artikel zum Führerschein-Sehtest.

Der zweite Fall sind Methoden, die die Kasse ausdrücklich nicht zahlt. Das Augenlasern und verwandte Eingriffe gehören dazu, unabhängig davon, wie stark Ihre Fehlsichtigkeit ist. Umgekehrt zeigt eine andere Regel, dass die Kasse einen Eingriff am Auge sehr wohl zahlen kann. Die Hornhautvernetzung bei fortschreitendem Keratokonus zahlt sie, wenn die Erkrankung innerhalb von zwölf Monaten fortgeschritten ist und die Hornhaut an der dünnsten Stelle mindestens 400 Mikrometer dick ist.

Der dritte Fall ist die Mehrkostenregelung: Bei der Operation des Grauen Stars trägt die Kasse den Eingriff und eine Standardlinse; wählen Sie eine Sonderlinse, zahlen Sie deren Mehrkosten selbst. Der vierte Fall ist die Privatpraxis ohne Kassenzulassung, in der jede Behandlung privat abgerechnet wird. Was das für die Auswahl einer Praxis bedeutet, steht im Artikel zur Wahl zwischen Kassenpraxis, Privatpraxis und MVZ.

Welche Augentropfen die Kasse zahlt und welche Sie selbst kaufen

Bei Medikamenten entscheidet nicht der Preis, sondern die Rezeptpflicht. Verschreibungspflichtige Augentropfen, etwa drucksenkende Mittel bei Grünem Star oder Antibiotika bei einer Infektion, zahlt die Kasse gegen eine Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Nicht rezeptpflichtige Mittel sind dagegen von der Versorgung ausgeschlossen. Genau in diese Gruppe fallen die meisten künstlichen Tränen gegen trockene Augen.

Für Kinder und für einige Diagnosen gibt es Ausnahmen. Der Ausschluss gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und nicht für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre. Eine Ausnahmeliste erlaubt zudem künstliche Tränenflüssigkeit auf Kassenkosten bei bestimmten seltenen Erkrankungen, etwa wenn die Tränendrüse fehlt oder geschädigt ist, oder wenn das Lid das Auge nicht mehr vollständig schließt.

Brille und Kontaktlinsen sind ein eigenes Thema. Für Erwachsene zahlt die Kasse Sehhilfen nur in engen Ausnahmen, für Kinder und Jugendliche dagegen regelmäßig. Die Verordnung selbst darf Ihnen die Augenarztpraxis ausstellen, wenn die Kasse dafür zahlt.

Wie Sie vor dem Termin klären, wer die Kosten trägt

Die Kostenfrage entscheidet sich im Gespräch, nicht an der Kasse. Fünf Schritte vor und im Termin genügen, damit Sie keine Rechnung bekommen, mit der Sie nicht gerechnet haben.

  1. Prüfen Sie vor dem Termin Ihren Status: gesetzlich versichert mit Sachleistung, gesetzlich versichert mit Kostenerstattung, privat versichert oder beihilfeberechtigt. Davon hängt jede weitere Antwort ab.
  2. Notieren Sie Beschwerden, Vorerkrankungen und Risikofaktoren, auch die in der Familie. Grüner Star bei Eltern oder Geschwistern kann aus einer Selbstzahlerleistung eine Krankenbehandlung machen.
  3. Bringen Sie Befunde, Messwerte und die Liste Ihrer Medikamente mit; was sonst in die Tasche gehört, steht im Artikel zum Ablauf eines Augenarztbesuchs.
  4. Fragen Sie bei jedem Angebot, das Geld kostet, zuerst nach dem Grund: Warum zahlt die Kasse diese Untersuchung in meinem Fall nicht? Lassen Sie sich die Kosten danach schriftlich geben.
  5. Unterschreiben Sie nichts am selben Tag, wenn Sie unsicher sind. Einen Notfall zahlt die Kasse immer, und eine Früherkennung ohne Anlass läuft Ihnen nicht weg.
Von der Anmeldung bis zur Abrechnung in fünf Schritten
  1. Anmeldung mit Gesundheitskarte

    Die Praxis liest Ihre Versichertendaten ein. Damit ist der Termin als Kassenbehandlung angelegt, und alles Notwendige läuft über die Kasse.

  2. Untersuchung nach Anlass

    Der Arzt untersucht, was Ihre Beschwerden und Ihre Vorgeschichte erfordern. Diese Leistungen rechnet die Praxis direkt mit der Kasse ab.

  3. Angebot einer Zusatzleistung

    Kommt ein Angebot außerhalb des Leistungskatalogs, muss die Praxis Nutzen, Risiken und Kosten erklären. Ohne schriftliche Zustimmung vor der Leistung besteht kein Honoraranspruch.

  4. Kosteninformation schriftlich

    Sie erhalten den voraussichtlichen Betrag schriftlich, bevor etwas gemacht wird.

  5. Rechnung und Erstattung

    Die Rechnung kommt nach dem Termin. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte reichen sie ein, Kassenpatienten mit Selbstzahlerleistung tragen sie selbst.

Lehnt die Kasse eine Leistung ab, die Sie für notwendig halten, ist der Weg dagegen vorgezeichnet: Widerspruch innerhalb eines Monats nach dem Bescheid. Fristen und der Ablauf stehen im Artikel zum Widerspruch gegen die Krankenkasse. Und wenn Sie eine Rechnung in der Hand halten und die Positionen prüfen wollen, hilft der Artikel zur Augenarzt-Rechnung für Privatpatienten weiter.

Häufige Fragen

Was kostet ein Besuch beim Augenarzt als Kassenpatient?

Ein Besuch beim Augenarzt kostet gesetzlich Versicherte 0 Euro, solange es um Krankenbehandlung geht. Zuzahlungen kennt die gesetzliche Krankenversicherung nur für Medikamente, stationäre Aufenthalte, Heilmittel und häusliche Pflege, nicht für die ambulante ärztliche Behandlung selbst. Kosten entstehen erst, wenn Sie eine Selbstzahlerleistung annehmen oder eine Bescheinigung für Dritte brauchen.

Zahlt die Krankenkasse eine Augenuntersuchung ohne Beschwerden?

Eine Augenuntersuchung ohne Beschwerden und ohne Risikofaktor zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Die allgemeine Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene enthält keine augenärztliche Kontrolle, und eine Früherkennung des Grünen Stars gehört seit 2005 nicht zum Leistungskatalog. Sobald Beschwerden, eine Vorerkrankung oder ein bekannter Risikofaktor vorliegen, ist die Untersuchung Krankenbehandlung.

Wie hoch ist die Zuzahlung für Augentropfen?

Für verschreibungspflichtige Augentropfen zahlen gesetzlich Versicherte 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr, als das Mittel kostet. Ab dem 1. Januar 2027 liegt die Spanne bei mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Versicherte unter 18 Jahren zahlen keine Zuzahlung.

Warum bekommen gesetzlich Versicherte beim Augenarzt eine Privatrechnung?

Eine Privatrechnung beim Augenarzt entsteht für gesetzlich Versicherte in vier Fällen: bei Bescheinigungen für Dritte wie dem Führerschein-Sehtest, bei ausgeschlossenen Methoden wie dem Augenlasern, bei Mehrkosten einer Sonderlinse und bei Früherkennung ohne Anlass. Voraussetzung ist immer eine schriftliche Zustimmung vor der Leistung. Ohne diese Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Bezahlung.

Können gesetzlich Versicherte beim Augenarzt Kostenerstattung wählen?

Ja, gesetzlich Versicherte können Kostenerstattung wählen und sich privat abrechnen lassen. Sie müssen die Kasse vorher informieren und bleiben mindestens ein Kalendervierteljahr bei dieser Wahl. Die Kasse erstattet höchstens den Betrag, den sie als Sachleistung zu tragen hätte, und zieht bis zu 5 Prozent Verwaltungskosten ab; die Differenz zur Rechnung tragen Sie.

Gibt es beim Augenarzt noch eine Praxisgebühr?

Eine Praxisgebühr gibt es nicht mehr. Zuzahlungen kennt die gesetzliche Krankenversicherung nur für Medikamente, stationäre Aufenthalte, Heilmittel und häusliche Pflege. Der Arztbesuch kommt darin nicht vor. Sie zahlen in der Augenarztpraxis also weder je Quartal noch je Termin etwas, wenn es um Krankenbehandlung geht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 27 SGB V - Krankenbehandlung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 61 SGB V - Zuzahlungen (Fassung bis 31. Dezember 2026), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 62 SGB V - Belastungsgrenze, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 228, Artikel 1 Nummer 23 (neuer § 61 SGB V) und Artikel 8 Absatz 2, Bundesministerium der Justiz (recht.bund.de),
  5. § 13 SGB V - Kostenerstattung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. § 34 SGB V - Ausgeschlossene Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  7. § 630c BGB - Mitwirkung der Vertragsparteien, Informationspflichten (Absatz 3: Kosteninformation in Textform), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  8. Bundesmantelvertrag-Ärzte vom 1. April 2026, § 3 Absatz 2 (Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung) und § 18 Absatz 8 (Vergütung durch Versicherte), Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband,
  9. Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung, zuletzt geändert am 18. Juni 2026, in Kraft seit 9. September 2026 (Anlage I Nummer 27 Hornhautvernetzung, Anlage II Nummer 13 refraktive Augenchirurgie), Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  10. Arzneimittel-Richtlinie, Anlage I (OTC-Übersicht) in der Fassung vom 9. Mai 2025, Nummer 41 Synthetische Tränenflüssigkeit, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  11. Augenspiegelung mit Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung (Preisangabe, Bewertung tendenziell negativ, aktualisiert 12. Dezember 2019), IGeL-Monitor, Medizinischer Dienst Bund,
  12. (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte in der Fassung des 130. Deutschen Ärztetages 2026, § 12 Absatz 5, Bundesärztekammer,

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.