Warum der Aufklärungsbogen das Gespräch nicht ersetzt
Ein Aufklärungsbogen ist ein vorgedrucktes Formular. Es beschreibt den geplanten Eingriff, seine Risiken und Alternativen und hält am Ende Ihre Einwilligung fest. Der Bogen ist nützlich, aber er ist nicht die Aufklärung selbst: Aufgeklärt werden Sie mündlich, im Gespräch, und der Arzt darf auf das Papier nur ergänzend verweisen.
Der Grund zeigt sich an Ihrem eigenen Auge. Ein Formular für die Operation des Grauen Stars ist für sehr viele Patienten gleich gedruckt. Ob Ihre Netzhaut vorgeschädigt ist, ob Sie stark kurzsichtig sind oder ob das andere Auge schon operiert wurde, steht darin nicht. Gerade solche Umstände verändern Ihr Risiko und Ihre Aussicht auf gutes Sehen, und deshalb gehören sie ins persönliche Gespräch.
Aufklären darf der Arzt, der operiert, oder eine andere Person mit der für den Eingriff nötigen Ausbildung. Eine medizinische Fachangestellte hat diese Ausbildung nicht und kann Sie deshalb nicht wirksam über eine Augenoperation aufklären. Das Gespräch muss außerdem so rechtzeitig stattfinden, dass Sie in Ruhe entscheiden können, und es muss für Sie verständlich sein. Eine feste Bedenkzeit schreibt das Gesetz nicht vor; was dazu beim Augenlasern gilt, erklärt der Artikel über die Kosten des Augenlaserns.
Diese 8 Punkte muss der Bogen vor einer Augenoperation abdecken
Der Arzt muss Sie über Art, Umfang und Ablauf des Eingriffs aufklären, über die zu erwartenden Folgen und Risiken sowie über Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten. Auf Alternativen muss er hinweisen, wenn mehrere übliche Verfahren zu deutlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können. Die Tabelle übersetzt diese Punkte auf die Operation des Grauen Stars und nennt jeweils, was Sie auf dem Bogen prüfen.
| Punkt der Aufklärung | Am Beispiel der Grauer-Star-Operation | Was Sie auf dem Bogen prüfen |
|---|---|---|
| Art und Durchführung | Die trübe Linse wird entfernt und eine Kunstlinse eingesetzt. Betäubt wird mit Tropfen, Gel oder einer Spritze neben das Auge, auf Wunsch mit Beruhigungsmittel oder Narkose. | Welche Betäubung für Sie vorgesehen ist und warum |
| Umfang | Sind beide Augen betroffen, wird nach dem IQWiG zuerst ein Auge operiert und später das andere. | Ob rechts oder links eingetragen ist und wann das zweite Auge folgen soll |
| Zu erwartende Folgen | Bis die Sehkraft optimal ist, können Wochen bis Monate vergehen. Eine neue Brille wird erst einige Wochen nach der Operation angepasst. Ein Nachstar entwickelt sich nach Schätzung des IQWiG bei 25 bis 40 von 100 Menschen innerhalb von 5 Jahren und lässt sich mit einem Laser behandeln. | Welche Brillenstärke nach der Operation angestrebt wird, die sogenannte Zielrefraktion |
| Risiken | Verletzung der Linsenkapsel bei etwa 2 von 100 Operationen, Schwellung der Netzhaut bei etwa 2 von 100, Verschiebung der Linse und Netzhautablösung bei jeweils etwa 1 von 100, Entzündung des Augeninneren bei weniger als 1 von 100. | Ob Ihre persönlichen Risikofaktoren vermerkt sind, etwa starke Kurzsichtigkeit oder eine Vorerkrankung der Netzhaut |
| Notwendigkeit und Dringlichkeit | Ob und wann operiert wird, ist nach dem IQWiG eine persönliche Entscheidung. Sie hängt davon ab, wie sehr die Sehstörungen Ihren Alltag behindern. | Ob eine Dringlichkeit begründet ist oder ob Sie abwarten können |
| Eignung und Erfolgsaussichten | Vorerkrankungen des Auges können das Ergebnis begrenzen, auch wenn die Operation selbst gelingt. | Welche Sehschärfe Sie realistisch erwarten können |
| Alternativen | Abwarten mit angepasster Brille; verschiedene Kunstlinsen. Eine Mehrstärkenlinse kann ein Leben ohne Brille ermöglichen, zeigt aber etwas weniger Kontrast und blendet häufiger, etwa beim Autofahren nachts. | Welche Linse vorgesehen ist und welche Nachteile sie hat |
| Kosten, wenn die Kasse nicht alles zahlt | Wählen Sie eine Sonderlinse, trägt die Kasse nicht alle Kosten. Die Praxis muss Sie vorher in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren. | Ein eigenes Papier mit Betrag, getrennt vom Aufklärungsbogen |
Warum der Arzt vor dem Augenlasern ausführlicher aufklären muss
Je weniger ein Eingriff medizinisch geboten ist, desto ausführlicher und eindrücklicher muss der Arzt über erreichbare Ergebnisse und Risiken aufklären. Gerichte legen an einen solchen Wunscheingriff einen strengeren Maßstab an als an eine dringend nötige Operation. Ein Oberlandesgericht hielt deshalb die Einwilligung eines Patienten in eine Grauer-Star-Operation für unwirksam, weil er bei fehlender Dringlichkeit auch über seine Heilungschancen hätte aufgeklärt werden müssen. Wegen einer bestehenden Veränderung der Netzhaut konnte sich sein Sehen nach der Operation nämlich verschlechtern.
Das Augenlasern ist der deutlichste Wunscheingriff am Auge. Eine Brille oder Kontaktlinsen gleichen die Fehlsichtigkeit ebenfalls aus, und die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für das Lasern nicht. Als Nebenwirkungen kommen trockene Augen, Lichtempfindlichkeit und helle Kränze um Lichtquellen vor, dazu eine kontrastarme Sicht wie durch einen Schleier. Das kann das Sehen in der Dämmerung und beim nächtlichen Autofahren beeinträchtigen. Meist gehen diese Beschwerden innerhalb einiger Monate zurück.
Für den Anwendungsbereich gilt eine klare Grenze bei der Fehlsichtigkeit, gemessen in Dioptrien, der Maßeinheit für die Brechkraft einer Brille oder Kontaktlinse. Je nach Verfahren wird das Lasern bis zu einer Fehlsichtigkeit von -6 bis -8 Dioptrien empfohlen. Bis -8 beziehungsweise -10 Dioptrien kann ein Eingriff noch infrage kommen, aber nur, wenn Sie ausdrücklich über die höheren Risiken aufgeklärt wurden. Das muss dann klar auf Ihrem Bogen stehen.
- Welches Ergebnis erreichbar ist und wie wahrscheinlich Sie danach noch eine Lesebrille brauchen.
- Ob Ihre Werte im empfohlenen Bereich oder im Grenzbereich des Verfahrens liegen.
- Welche Nebenwirkungen vorübergehend und welche dauerhaft sein können, etwa trockene Augen oder Blendung bei Nacht.
- Wer eine Nachkorrektur vornimmt, bis wann, und wer sie bezahlt.
- Was die Alternativen Brille, Kontaktlinse oder ein Linseneingriff für Ihr Auge leisten würden.
Ein Aufklärungsbogen für einen Wunscheingriff, der diese Fragen offenlässt, ist lückenhaft. Welche Urteile Gerichte zur Aufklärung beim Augenlasern gefällt haben, fasst der Artikel über die Kosten des Augenlaserns zusammen.
Was Ihre Unterschrift bedeutet und was nicht
Ihre Unterschrift hat zwei Funktionen. Sie bestätigt, dass ein Aufklärungsgespräch stattgefunden hat, und sie hält Ihre Einwilligung in den Eingriff fest. Wirksam ist diese Einwilligung nur, wenn das Gespräch vorher stattgefunden hat. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz für die Einwilligung nicht vor; die Praxis lässt trotzdem unterschreiben, weil sie im Streitfall beweisen muss, dass sie aufgeklärt hat.
Das unterschriebene Formular ist ein wichtiges Indiz dafür, dass ein Aufklärungsgespräch stattgefunden hat, aber kein zwingender Beweis, so hat es der Bundesgerichtshof entschieden. Umgekehrt kann ein Arzt die Aufklärung auch ohne Formular beweisen, etwa über seine feste Praxis bei solchen Gesprächen. Für Sie heißt das: Was im Gespräch gesagt wurde, zählt, und der Bogen ist der wichtigste schriftliche Beleg dafür.
Mit der Unterschrift verzichten Sie nicht auf Ansprüche. Die Einwilligung erlaubt den Eingriff, sie ändert nichts an der Pflicht des Arztes, nach dem anerkannten fachlichen Standard zu behandeln. Eine vorgedruckte Klausel, die die Haftung für fahrlässig verursachte Gesundheitsschäden ausschließt oder begrenzt, ist unwirksam.
Hat ein Arzt mit Ihnen persönlich über den Eingriff gesprochen und Ihre Fragen beantwortet?
Stehen auf dem Bogen das richtige Auge, der geplante Eingriff und Ihre persönlichen Risiken, und wissen Sie, was ohne Operation passieren würde?
Fühlen Sie sich sicher, jetzt zu entscheiden?
Unterschreiben Sie und nehmen Sie eine Abschrift aller unterschriebenen Seiten mit.
Bitten Sie um Bedenkzeit und unterschreiben Sie später. Eine Einwilligung können Sie ohnehin jederzeit formlos widerrufen.
Fragen Sie nach und lassen Sie die fehlenden Angaben auf dem Bogen ergänzen, bevor Sie unterschreiben.
Unterschreiben Sie noch nicht. Verlangen Sie das Gespräch mit dem Arzt oder einer Person mit der Ausbildung für den Eingriff.
Von allen Unterlagen, die Sie im Zusammenhang mit Aufklärung oder Einwilligung unterschreiben, muss die Praxis Ihnen Abschriften aushändigen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen, also auch mündlich am Operationstag. Auf die Aufklärung selbst verzichten können Sie nur ausdrücklich.
So bereiten Sie sich in 6 Schritten aufs Gespräch vor
Ein gutes Aufklärungsgespräch hängt auch von Ihnen ab. Arzt und Patient wirken bei der Behandlung zusammen, und das beginnt mit den Informationen, die nur Sie haben. Wer vorbereitet kommt, bekommt Antworten auf die eigenen Fragen.
- Lassen Sie sich den Aufklärungsbogen vorab mitgeben oder zuschicken, lesen Sie ihn in Ruhe und markieren Sie, was Sie nicht verstehen.
- Schreiben Sie Ihre Medikamente auf, besonders blutverdünnende, dazu frühere Augenoperationen, Augenerkrankungen und Allergien.
- Überlegen Sie, was Sie nach der Operation sehen möchten: ohne Brille in die Ferne, zum Lesen oder am Bildschirm. Davon hängt die Wahl der Linse oder des Verfahrens ab.
- Nehmen Sie eine Vertrauensperson mit, wenn Sie möchten; sie darf mit Zustimmung von Arzt und Ihnen dabei sein.
- Fragen Sie im Gespräch nach Ihrem persönlichen Risiko, nach den Alternativen und danach, was passiert, wenn Sie nicht operieren lassen.
- Nehmen Sie die Abschrift aller unterschriebenen Seiten und eine Kosteninformation mit, wenn Sie etwas selbst bezahlen, und bewahren Sie beides auf.
Bewahren Sie die Unterlagen mindestens so lange auf, wie mögliche Ansprüche laufen können, also mehrere Jahre. Die Praxis selbst muss ihre Akte mit Aufklärung und Einwilligung zehn Jahre lang aufbewahren.
Was bei Kindern und Betreuten gilt, die nicht selbst entscheiden
Kann ein Patient nicht selbst einwilligen, holt der Arzt die Einwilligung einer berechtigten Person ein, soweit keine Patientenverfügung die Maßnahme erlaubt oder untersagt. Bei Kindern sind das in der Regel die sorgeberechtigten Eltern, bei Erwachsenen ein Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht. Diese Person muss genauso vollständig aufgeklärt werden wie ein Patient, der selbst entscheidet.
Das Kind oder der betreute Erwachsene wird trotzdem nicht übergangen. Der Arzt erläutert auch ihm die wesentlichen Umstände, soweit es seinem Entwicklungsstand und Verständnis entspricht und seinem Wohl nicht zuwiderläuft. Vor einer Schieloperation bei einem Schulkind heißt das zum Beispiel, dass der Arzt dem Kind in einfachen Worten erklärt, was mit seinem Auge passiert.
In einem echten Notfall, etwa bei einer schweren Augenverletzung eines bewusstlosen Patienten, darf der Arzt ohne Einwilligung handeln. Das gilt, wenn sie nicht rechtzeitig eingeholt werden kann und die Maßnahme dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht. Die Aufklärung entfällt dann, weil die Maßnahme keinen Aufschub duldet. Bei geplanten Operationen am Auge liegt diese Ausnahme nicht vor.
Häufige Fragen
Muss ich den Aufklärungsbogen vor einer Augenoperation unterschreiben?
Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz für die Einwilligung in eine Augenoperation nicht vor. Die Praxis lässt den Aufklärungsbogen trotzdem unterschreiben, weil sie beweisen muss, dass sie aufgeklärt und Ihre Einwilligung eingeholt hat. Fehlt die Unterschrift, muss die Praxis die Aufklärung im Streitfall auf andere Weise beweisen, etwa durch Zeugen oder ihre feste Aufklärungspraxis.
Kann ich meine Einwilligung in eine Augenoperation zurückziehen?
Ja, die Einwilligung in eine Augenoperation können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen, also auch mündlich kurz vor dem Eingriff. Ein unterschriebener Aufklärungsbogen bindet Sie nicht. Ob bei einer Selbstzahlerleistung Kosten für eine Absage anfallen, richtet sich nach Ihrem Vertrag mit der Praxis.
Bekomme ich eine Kopie vom Aufklärungsbogen vor meiner Augenoperation?
Ja, eine Kopie des Aufklärungsbogens steht Ihnen zu. Die Praxis muss Ihnen Abschriften aller Unterlagen aushändigen, die Sie im Zusammenhang mit Aufklärung oder Einwilligung unterschrieben haben. Später können Sie den Bogen zusätzlich als Teil Ihrer Behandlungsakte anfordern; die erste Kopie der Akte ist kostenlos.
Darf eine Arzthelferin die Aufklärung vor einer Augenoperation übernehmen?
Nein, eine medizinische Fachangestellte darf die Aufklärung vor einer Augenoperation nicht übernehmen. Das Gespräch führt der behandelnde Arzt oder eine Person mit der für den Eingriff nötigen Ausbildung. Die Praxis darf Ihnen den Bogen aushändigen und Fragen sammeln, das Gespräch über Risiken und Alternativen führt aber ein Arzt.
Verzichte ich mit der Unterschrift unter den Aufklärungsbogen auf Schadensersatz?
Nein, mit der Unterschrift unter den Aufklärungsbogen verzichten Sie nicht auf Schadensersatz. Die Einwilligung erlaubt den Eingriff, der Arzt muss trotzdem nach dem anerkannten fachlichen Standard behandeln. Eine vorgedruckte Klausel, die die Haftung für fahrlässige Gesundheitsschäden ausschließt, ist unwirksam.
