Augenärzteverzeichnis

Ratgeber

Patientenakte vom Augenarzt anfordern

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ihre Patientenakte fordern Sie beim Augenarzt formlos an, am sichersten schriftlich. Die Praxis muss unverzüglich Einsicht gewähren und Kopien herausgeben, auch Messwerte und Aufnahmen der Netzhaut. Die erste Kopie ist seit Februar 2026 kostenlos, weitere Kopien kosten nur den Verwaltungsaufwand. Die Akte selbst bewahrt die Praxis zehn Jahre auf.

Erste Kopie der Akte
0 Euro
Bürgerliches Gesetzbuch, Stand 6. Februar 2026
Frist für die Kopie
1 Monat
Ärztekammer Berlin, Merkblatt Einsichtnahme, Stand 2026-02
Aufbewahrung der Akte
10 Jahre
Bürgerliches Gesetzbuch, Stand 21. September 2026
Blaue Mappe und ein Tablet auf dem Tresen einer Praxis
Ihre Akte kann als Mappe oder als Datei geführt werden. Bild: KI generiert.

Was zur Patientenakte beim Augenarzt gehört

Die Patientenakte heißt im Gesetz seit dem 6. Februar 2026 Behandlungsakte, nur der Name hat sich geändert. Gemeint ist weiterhin alles, was die Praxis zu Ihrer Behandlung aufschreibt, misst und speichert. Die elektronische Patientenakte Ihrer Krankenkasse ist davon getrennt und enthält nur einen Teil dieser Angaben.

Der Arzt muss alle Maßnahmen und Ergebnisse aufzeichnen, die für Ihre jetzige und künftige Behandlung wichtig sind. Dazu gehören ausdrücklich Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen und ihre Ergebnisse, Befunde, Therapien, Eingriffe, Einwilligungen und Aufklärungen, dazu Arztbriefe. Auch Befunde anderer Ärzte und persönliche Notizen des Arztes zählen zur vollständigen Akte.

  • Sehschärfe mit und ohne Brille sowie die gemessenen Brillenwerte
  • Augeninnendruck mit Datum und Messmethode
  • Gesichtsfeldmessungen als Ausdruck oder Datei
  • Aufnahmen der Netzhaut und des Sehnervs, etwa Fotos des Augenhintergrunds und Bilder aus einem Gerät namens OCT, kurz für optische Kohärenztomographie, das ein Schichtbild der Netzhaut liefert
  • Messungen der Hornhaut wie ihre Form und Dicke, vor einer Grauer-Star-Operation auch die Werte für die Berechnung der neuen Linse
  • Operationsbericht, Aufklärungsbogen mit Einwilligung, Arztbriefe und Befunde anderer Ärzte

Änderungen in der Akte sind nur zulässig, wenn der ursprüngliche Inhalt und der Zeitpunkt der Änderung erkennbar bleiben, auch bei einer elektronischen Akte. Das schützt Sie: Ergänzt werden darf die Akte, unbemerkt umgeschrieben nicht. Fehlt eine medizinisch gebotene Maßnahme in der Akte, wird sogar vermutet, dass sie nicht stattgefunden hat.

Was die Kopie Ihrer Akte seit Februar 2026 kostet

Die erste Abschrift Ihrer Patientenakte bekommen Sie kostenlos. So gilt es seit dem 6. Februar 2026. Vorher mussten Patienten die Kosten der Abschrift erstatten. Ein europäisches Gericht hatte aber schon 2023 entschieden, dass die erste Kopie unentgeltlich sein muss, und der Gesetzgeber hat das deutsche Recht daran angepasst.

Für weitere Kopien darf die Praxis nur den entstandenen Verwaltungsaufwand berechnen. Eine weitere Kopie liegt nur vor, wenn Sie dieselben Daten noch einmal verlangen, die Sie schon einmal bekommen haben. Ist die Akte seitdem deutlich gewachsen, etwa um neue Messungen, zählt die Kopie wieder als erste und ist damit kostenlos.

Wege zu Ihrer Patientenakte beim Augenarzt mit Kosten und Frist für jeden Weg.
WegKosten für SieFrist
Erste Kopie, auf Papier oder elektronischkeineunverzüglich, spätestens 1 Monat nach Ihrer Anforderung
Weitere Kopie derselben DatenVerwaltungsaufwand der Praxisunverzüglich
Kopie, nachdem die Akte erheblich ergänzt wurdekeine, sie gilt als neue erste Kopieunverzüglich
Einsicht in die OriginalakteKosten der Vorlage, etwa für einen Versandunverzüglich, grundsätzlich in der Praxis
Befundberichte und Arztbriefe in der elektronischen PatientenaktekeineEinstellen im Rahmen der aktuellen Behandlung
Elektronische Abschrift der ganzen Akte in die elektronische Patientenakteim Gesetz nicht geregeltauf Ihr Verlangen
Akte eines verstorbenen AngehörigenErben und nächste Angehörige erstatten die Kostenunverzüglich

Wie Sie Befunde und Aufnahmen in 5 Schritten anfordern

Eine besondere Form brauchen Sie nicht, und einen Grund müssen Sie nicht nennen. Sie dürfen Ihre Akte auch dann verlangen, wenn Sie einen Anspruch auf Schadensersatz prüfen wollen; das hat ein Gericht ausdrücklich bestätigt. Schriftlich ist trotzdem besser, weil Sie dann Datum und Inhalt Ihrer Anforderung belegen können.

  1. Schreiben Sie an die Praxis, per Brief, Fax oder E-Mail, mit Name, Geburtsdatum und dem Zeitraum der Behandlung, zum Beispiel alle Unterlagen seit 2020.
  2. Nennen Sie, was Sie brauchen, etwa die vollständige Akte oder gezielt Netzhautaufnahmen, Gesichtsfelder und den Operationsbericht, und in welchem Format, zum Beispiel als PDF und Bilddateien.
  3. Weisen Sie darauf hin, dass die erste Kopie kostenlos ist.
  4. Setzen Sie eine Frist, spätestens einen Monat nach Eingang, und notieren Sie das Datum Ihrer Anforderung.
  5. Prüfen Sie die Kopie auf Vollständigkeit, besonders Aufklärungsbogen, Operationsbericht und Messungen vor und nach einem Eingriff, und fordern Sie Fehlendes gezielt nach.

Stellen Sie die Anforderung elektronisch, bekommen Sie die Kopie in einem gängigen elektronischen Format, sofern Sie nichts anderes wünschen. Auch ein gesicherter Fernzugang kommt infrage, über den Sie die Daten abrufen. Für Bilder aus Geräten wie dem OCT fragen Sie, ob die Praxis sie als Datei ausgeben kann, wenn ein anderer Augenarzt den Verlauf beurteilen soll.

Interaktive Musterbriefe der Verbraucherzentrale helfen Ihnen, Patientenakte, Röntgenbilder und Kosteninformationen anzufordern. Sie sind für den Fall gedacht, dass eine Praxis zögert. In den meisten Fällen reicht die freundliche Anfrage am Empfang.

Wann der Augenarzt die Einsicht verweigern darf

Ablehnen darf die Praxis die Einsicht nur, soweit erhebliche therapeutische Gründe oder wichtige Rechte anderer Menschen dagegensprechen, und sie muss die Ablehnung begründen. Wichtig ist das Wort soweit: Die Praxis darf nur die betroffenen Teile zurückhalten oder schwärzen, nicht die ganze Akte. Therapeutische Gründe kommen vor allem bei psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungen vor, wenn die Kenntnis dem Patienten erheblich schaden könnte.

Bei einer augenärztlichen Behandlung spielen solche Gründe selten eine Rolle. Rechte anderer Menschen können betroffen sein, wenn die Akte sensible Angaben über Angehörige enthält. Andere Gründe wie Arbeitsaufwand, ein Arztwechsel oder ein Streit über die Behandlung zählen nicht.

Darf die Praxis Ihnen die Kopie verweigern?

Hat die Praxis die Einsicht oder Kopie mit einer Begründung abgelehnt?

Ja

Nennt die Begründung erhebliche therapeutische Gründe oder wichtige Rechte anderer Menschen für bestimmte Teile der Akte?

Ja

Die Praxis darf nur diese Teile zurückhalten. Verlangen Sie den Rest der Akte und fragen Sie, ob Sie die zurückgehaltenen Teile im Beisein des Arztes einsehen können.

Nein

Andere Gründe reichen nicht aus. Fordern Sie die Kopie erneut mit Frist an und wenden Sie sich danach an die Landesärztekammer oder die Datenschutzaufsicht Ihres Landes.

Nein

Ist seit Ihrer Anforderung mehr als ein Monat vergangen?

Ja

Erinnern Sie schriftlich mit kurzer Frist. Eine Ablehnung ohne Begründung ist unzulässig. Bleibt die Antwort aus, beschweren Sie sich bei der Landesärztekammer oder der Datenschutzaufsicht.

Nein

Warten Sie die Frist ab. Die Praxis muss unverzüglich handeln, spätestens innerhalb eines Monats.

Wie lange der Augenarzt Ihre Akte aufbewahrt

Die Praxis muss Ihre Patientenakte zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren, soweit andere Vorschriften keine längere Frist verlangen. Die Frist beginnt mit dem Ende der Behandlung, nicht mit der einzelnen Untersuchung.

Schließt Ihr Augenarzt die Praxis, endet die Pflicht nicht. Er muss die Aufzeichnungen weiter aufbewahren oder dafür sorgen, dass sie in gute Obhut kommen. Ein Nachfolger, der sie übernimmt, muss sie unter Verschluss halten und darf sie nur mit Ihrer Einwilligung einsehen oder weitergeben. Fragen Sie deshalb beim Nachfolger nach, wenn Sie alte Befunde brauchen.

Eine Löschung Ihrer Daten können Sie erst verlangen, wenn die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Sichern Sie wichtige Befunde deshalb selbst, zum Beispiel Operationsbericht, Angaben zur eingesetzten Linse und Messungen vor einer Operation. Wer später eine zweite Meinung einholt oder den Arzt wechselt, spart damit doppelte Untersuchungen.

Was die elektronische Patientenakte an Ihrem Anspruch ändert

Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist eine Akte Ihrer Krankenkasse, die Sie über eine App einsehen. Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Kassenpraxen sie nutzen und mit bestimmten Daten befüllen. Für den Augenarzt heißt das vor allem Befundberichte aus bildgebender Diagnostik und Untersuchungen sowie elektronische Arztbriefe aus der aktuellen Behandlung, soweit Sie nicht widersprochen haben.

Die ePA ersetzt Ihr Recht auf die Patientenakte nicht. Sie enthält Befundberichte und Briefe, aber nicht jede Messung und jede Notiz der Praxis. Die vollständige Akte bekommen Sie weiterhin nur über Ihre Anforderung bei der Praxis. Auf Ihr Verlangen muss die Praxis eine elektronische Abschrift der Akte auch in die ePA übermitteln.

Einem einzelnen Dokument in der ePA können Sie auch mündlich im Arztgespräch widersprechen. Der ePA insgesamt oder dem Zugriff einzelner Praxen widersprechen Sie über die App Ihrer Kasse oder bei deren Ombudsstelle. Weigert sich eine Praxis, die ePA zu befüllen, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder die Kassenärztliche Vereinigung.

Häufige Fragen

Darf der Augenarzt Geld für die Kopie meiner Patientenakte verlangen?

Für die erste Kopie Ihrer Patientenakte darf der Augenarzt seit dem 6. Februar 2026 kein Geld verlangen. Für jede weitere Kopie derselben Daten darf die Praxis den entstandenen Verwaltungsaufwand berechnen. Ist die Akte seit der ersten Kopie deutlich ergänzt worden, gilt die neue Kopie wieder als erste und ist ebenfalls kostenlos.

Wie lange muss der Augenarzt meine Unterlagen aufbewahren?

Der Augenarzt muss Ihre Unterlagen zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren, soweit andere Vorschriften keine längere Frist verlangen. Gibt er die Praxis auf, muss er die Akten weiter aufbewahren oder in gute Obhut geben. Ein Nachfolger darf sie nur mit Ihrer Einwilligung einsehen.

Bekomme ich auch die Netzhautaufnahmen und Messwerte vom Augenarzt?

Ja, Aufnahmen der Netzhaut, Gesichtsfelder, Augeninnendruckwerte und andere Messwerte gehören zur Patientenakte, auf deren vollständige Kopie Sie Anspruch haben. Sie können eine elektronische Kopie verlangen, in einem gängigen Format. Fragen Sie nach Bilddateien, wenn ein anderer Augenarzt den Verlauf beurteilen soll.

Muss ich begründen, warum ich meine Patientenakte vom Augenarzt haben möchte?

Nein, einen Grund müssen Sie für die Einsicht in Ihre Patientenakte beim Augenarzt nicht nennen. Der Anspruch besteht auch, wenn Sie einen Anspruch auf Schadensersatz prüfen wollen. Ablehnen darf die Praxis nur aus erheblichen therapeutischen Gründen oder wegen wichtiger Rechte anderer Menschen, und nur mit Begründung.

Dürfen Angehörige die Patientenakte eines verstorbenen Patienten beim Augenarzt anfordern?

Ja, Erben dürfen die Patientenakte eines verstorbenen Patienten einsehen, wenn sie vermögensrechtliche Interessen verfolgen, und nächste Angehörige, wenn sie persönliche Interessen geltend machen. Sie müssen die entstandenen Kosten erstatten. Ausgeschlossen ist die Einsicht, wenn der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Verstorbenen dagegenspricht.

Stehen meine Befunde vom Augenarzt automatisch in der elektronischen Patientenakte?

Befundberichte und Arztbriefe aus Ihrer aktuellen Behandlung beim Augenarzt muss die Praxis seit dem 1. Oktober 2025 in die elektronische Patientenakte einstellen, solange Sie nicht widersprochen haben. Die vollständige Patientenakte mit allen Messwerten steht dort nicht automatisch. Auf Ihr Verlangen muss die Praxis eine elektronische Abschrift der Akte in die ePA übermitteln.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 630g BGB - Einsichtnahme in die Behandlungsakte (erste Abschrift unentgeltlich), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 630f BGB - Dokumentation der Behandlung (Inhalt, Änderungen, zehn Jahre Aufbewahrung), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts vom 3. Februar 2026, BGBl. 2026 I Nr. 28 (Artikel 1 Nummer 15 bis 17, Artikel 8, Artikel 10 Absatz 2), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Bundesgesetzblatt),
  4. Einsichtnahme in ärztliche Behandlungsunterlagen, Merkblatt (Stand Februar 2026), Ärztekammer Berlin,
  5. § 811 BGB - Vorlegungsort, Gefahr und Kosten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte in der Fassung vom 13. Mai 2026, § 10 Dokumentationspflicht, Bundesärztekammer,
  7. § 347 SGB V - Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte durch Leistungserbringer, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  8. § 353 SGB V - Erklärung des Widerspruchs; Erteilung der Einwilligung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  9. Die ePA für alle (Pflicht zur Nutzung seit 1. Oktober 2025, Widerspruch, Befüllung), Bundesministerium für Gesundheit,
  10. Musterbrief: Patientenakte, Röntgenbilder und Kostenaufklärung anfordern (Stand 10. Dezember 2024), Verbraucherzentrale,

Einsatz von Sprachmodellen

Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze zu den Praxen formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und dafür die genannten Quellen ausgewertet. Die Beitragsbilder der Ratgeber erzeugt eine Bild-KI, sie sind als KI-Bilder gekennzeichnet. Adressen, Telefonnummern, Öffnungszeiten und die Facharztrichtung erzeugt die KI nicht, ein festes Programm übernimmt sie unverändert aus OpenStreetMap.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.