Was Augenlasern für beide Augen kostet
Für eine Behandlung beider Augen zahlen Sie im Schnitt rund 3.500 Euro. Das ergab eine Befragung von gesetzlich Versicherten, die der Medizinische Dienst Bund 2024 veröffentlicht hat. Eine amtliche Preisliste für Augenlasern gibt es nicht, jede Praxis kalkuliert selbst. Andere Zahlen zur gleichen Frage liegen bei mehreren Hundert bis mehreren Tausend Euro je Auge, weil sie Verfahren und Praxen unterschiedlich zusammenfassen. Nach der Befragung lassen sich in Deutschland jährlich rund 40.000 gesetzlich Versicherte auf diese Weise die Augen lasern. Zusammen ergibt das einen Umsatz von rund 134 Millionen Euro im Jahr.
Der Preis hängt vor allem von drei Dingen ab: dem gewählten Verfahren, der Stärke Ihrer Fehlsichtigkeit und der Praxis selbst. Ein Verfahren, das nur die Augenoberfläche behandelt, ist technisch einfacher als eines mit einem zusätzlichen Laserschnitt in der Hornhaut. Welches Verfahren zu Ihrem Auge passt, erklärt der Artikel Welche Laser-Methode zu Ihrem Auge passt. Ob der genannte Preis beide Augen, die Voruntersuchung, die Nachsorge und eine mögliche Nachkorrektur einschließt, sagt Ihnen nur der schriftliche Kostenplan der Praxis.
Zu einer Augenlaser-Behandlung gehören meist mehr Posten als nur die Operation selbst. Dazu zählen die Voruntersuchung, der Eingriff an beiden Augen, mehrere Kontrollen danach und manchmal eine Nachkorrektur. Die folgende Übersicht nennt diese Posten und sagt, wer sie in der Regel trägt.
| Posten | Wer zahlt |
|---|---|
| Beratung und Voruntersuchung (Hornhautmessung, Augeninnendruck, Sehtest) | Sie selbst |
| Operation an beiden Augen | Sie selbst |
| Kontrollen in den ersten drei Monaten | Sie selbst |
| Behandlung, falls eine Komplikation auftritt | Die gesetzliche Krankenkasse |
| Nachkorrektur bei Unter- oder Überkorrektur | Je nach Vertrag Sie selbst oder die Praxis |
| Ausfalltage nach dem Eingriff | Sie selbst, in der Regel keine Krankschreibung |
Warum zahlt die Krankenkasse das Lasern nicht?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt kein Augenlasern, weil sie diese Operation seit 1999 nicht als Behandlung einer Krankheit einstuft. Eine Fehlsichtigkeit wie Kurzsichtigkeit gilt für die Kasse als ausreichend behandelt, solange eine Brille oder Kontaktlinsen sie ausgleichen. Dass Sie lieber ohne Brille leben möchten, zählt für die Kasse nicht als medizinischer Grund. Die Kasse zahlt grundsätzlich nur, was zur Behandlung einer Krankheit nötig ist, und eine Fehlsichtigkeit gilt nicht als Krankheit, solange ein Hilfsmittel sie ausgleicht.
Auch die Brille zahlt die Kasse Erwachsenen nur in engen Grenzen. Das gilt, wenn Sie trotz bester Korrektur auf beiden Augen kaum noch etwas sehen. Es gilt auch bei sehr starker Fehlsichtigkeit, etwa ab 6 Dioptrien Kurz- oder Weitsichtigkeit. Dioptrien sind die Maßeinheit für die Stärke einer Brille oder Kontaktlinse, den Wert finden Sie auf Ihrem Brillenpass. Das Brillengestell zahlen Sie immer selbst. Je Glas kommt eine Zuzahlung von 10 Prozent des Preises dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
- Brillengläser für Erwachsene: nur bei sehr schlechtem Sehen trotz Korrektur oder bei mehr als 6 Dioptrien Kurz- oder Weitsichtigkeit.
- Kontaktlinsen: nur in medizinisch zwingenden Fällen, etwa bei sehr starker Kurzsichtigkeit oder einer unregelmäßig gewölbten Hornhaut.
- Augenlasern und ein Linsenimplantat zum Ausgleich einer Fehlsichtigkeit: nie, unabhängig davon, wie stark Ihre Augen von der Norm abweichen.
- Behandlung einer Komplikation nach dem Lasern: ja, weil das eine Krankenbehandlung ist und keine kosmetische Operation.
Wonach sich der Preis auf Ihrer Rechnung richtet
Für Selbstzahlerleistungen wie das Augenlasern rechnet die Praxis nach einer festen Preisliste ab, der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie legt für jede Leistung eine Punktzahl fest und erlaubt der Praxis, je nach Aufwand einen höheren oder niedrigeren Faktor anzusetzen. Verlangt die Praxis für eine einzelne Leistung mehr als den üblichen Satz, muss sie das vorher schriftlich mit Ihnen vereinbaren. Diese Vereinbarung nennt die genaue Leistung, den Preis und den Hinweis, dass Ihre Versicherung den Mehrbetrag möglicherweise nicht voll erstattet. Ohne eine solche Vereinbarung gilt der übliche Preisrahmen der GOÄ.
Für das Lasern selbst gibt es in der GOÄ keine eigene Ziffer, weil die Preisliste älter ist als das Verfahren. Praxen rechnen deshalb sinngemäß ab, also mit der Ziffer einer ähnlichen Leistung. Genau daran hat der Bundesgerichtshof am 24. April 2025 eine Grenze gezogen. Ein Verfahren mit zusätzlichem Laserschnitt in der Hornhaut ist danach eine besondere Ausführung der Hornhautkorrektur, keine zweite, eigene Leistung, die man zusätzlich berechnen darf. Im entschiedenen Fall hatte der Arzt 1.333,94 Euro gefordert, die Versicherung musste nur 677,50 Euro zahlen.
Für Sie als Selbstzahler heißt das etwas Konkretes. Taucht auf Ihrer Rechnung für einen Laserschnitt in der Hornhaut eine zweite, eigenständige Position für den Laser auf, ist das nach diesem Urteil angreifbar. Vergleichen Sie deshalb Ihre Rechnung mit dem Kostenplan, den Ihnen die Praxis vor der Operation gegeben hat, und fragen Sie nach, wenn Positionen doppelt erscheinen.
Welche Kosteninformation Sie vor der Operation bekommen
Weiß die Praxis, dass niemand sonst die Kosten übernimmt, muss sie Sie vor Beginn der Behandlung informieren. Das geschieht schriftlich oder per E-Mail und nennt die voraussichtlichen Kosten, nicht nur ein Satz im Gespräch. Beim Augenlasern ist das immer der Fall, weil die gesetzliche Kasse nicht zahlt.
Neben der Kosteninformation steht Ihnen die Aufklärung über den Eingriff selbst zu. Ein Arzt muss Sie mündlich und verständlich aufklären, und zwar so rechtzeitig, dass Sie Ihre Entscheidung in Ruhe treffen können. Dazu gehören Art, Umfang, Risiken, Erfolgsaussichten und Alternativen des Verfahrens. Von jedem Papier, das Sie unterschreiben, bekommen Sie eine Kopie.
Die Gerichte legen beim Augenlasern einen strengen Maßstab an, weil eine Brille die Fehlsichtigkeit ebenfalls ausgleicht. Ein Gericht sprach 2013 einer Patientin 15.000 Euro Schmerzensgeld zu. Ihre Kurzsichtigkeit lag nahe an der oberen Grenze, bis zu der Ärzte das Verfahren überhaupt empfehlen. Über dieses höhere Risiko war sie vorher nicht aufgeklärt worden. Das Gericht verlangte außerdem, dass ein Arzt persönlich und nicht nur das Praxispersonal über ein mögliches Risiko für das Augenlicht spricht.
- Lassen Sie sich den Kostenplan schriftlich geben und prüfen Sie, ob er beide Augen, Voruntersuchung, Nachsorge und eine mögliche Nachkorrektur nennt.
- Vergleichen Sie die Posten auf einer späteren Rechnung mit diesem Kostenplan, bevor Sie zahlen.
- Verlangen Sie das Aufklärungsgespräch an einem eigenen Termin vor dem Operationstag, nicht am selben Tag wie die Operation.
- Fragen Sie ausdrücklich, ob Ihre Werte im normalen Anwendungsbereich des Verfahrens liegen oder am Rand: Am Rand muss der Arzt das höhere Risiko ausdrücklich ansprechen.
- Klären Sie vorab, wer eine Nachkorrektur bezahlt und bis wann Sie diese in Anspruch nehmen können.
- Bewahren Sie Kostenplan, Aufklärungspapiere und Kopien auf. Ohne diese Unterlagen lässt sich eine zu hohe Rechnung später kaum noch prüfen.
Eine feste Bedenkzeit zwischen Aufklärung und Ihrer Unterschrift schreibt das Gesetz nicht vor, Sie dürfen also sofort einwilligen, wenn Sie sich dazu bereit fühlen. Die Fachgesellschaften der Augenärzte gehen für ihre gelisteten Praxen weiter und verlangen, dass Untersuchung und Aufklärungsgespräch schon vor dem Operationstag stattfinden. Wer Ihnen Aufklärung, Unterschrift und Operation an einem einzigen Termin anbietet, hält sich nicht an diese Empfehlung.
Zahlt die private Krankenversicherung das Augenlasern?
Eine private Krankenversicherung kann zur Erstattung verpflichtet sein. Der Bundesgerichtshof hat 2017 entschieden, dass eine deutliche Kurzsichtigkeit eine Krankheit im Sinne der üblichen Versicherungsbedingungen ist. Eine Brille gleicht die Fehlsichtigkeit danach nur als Hilfsmittel aus, sie heilt sie nicht. Der Versicherer durfte die Erstattung von rund 3.500 Euro deshalb nicht allein mit dem Hinweis auf eine Brille ablehnen. Ob die Operation in Ihrem Fall wirklich notwendig ist, entscheidet aber ein ärztlicher Befund, nicht allein Ihr eigener Wunsch.
Das Urteil gibt Ihnen keinen automatischen Anspruch. Es hängt von Ihrem eigenen Tarif ab, ob Augenlasern ausgeschlossen ist, und der Versicherer darf prüfen, ob der Eingriff medizinisch notwendig ist. Holen Sie deshalb vor dem Eingriff eine schriftliche Kostenzusage ein und legen Sie dazu den Kostenplan der Praxis vor. Sind Sie beihilfeberechtigt, gelten die eigenen Regeln Ihrer Beihilfestelle; fragen Sie dort ebenfalls schriftlich nach.
Sind Sie gesetzlich krankenversichert?
Bietet Ihre Kasse einen Zuschuss über ein Bonusprogramm an?
Sie zahlen den Eingriff selbst und bekommen den Zuschuss nach den Bedingungen Ihrer Kasse. Lassen Sie sich diese Bedingungen vorab schriftlich geben; ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.
Sie zahlen Voruntersuchung, Operation und Nachsorge selbst. Nur die Behandlung einer Komplikation übernimmt die Kasse.
Schließt Ihr Tarif diese Art Operation aus oder verlangt er eine vorherige Zusage?
Beantragen Sie vor dem Eingriff eine schriftliche Kostenzusage mit dem Kostenplan der Praxis. Ohne Zusage tragen Sie das Risiko einer Ablehnung.
Die Operation kann eine medizinisch notwendige Behandlung sein. Reichen Sie Befund, Kostenplan und Rechnung ein; der Versicherer prüft die Notwendigkeit in Ihrem Einzelfall.
Wer Sie lasern darf und wie Sie das prüfen
Augenlasern ist ein operativer Eingriff und gehört in die Hand eines Facharztes oder einer Fachärztin für Augenheilkunde. Diese Weiterbildung dauert mindestens fünf Jahre, ein Jahr davon in der stationären Versorgung von Notfällen. Die Berufsbezeichnung ist geschützt: Wer sie führt, hat eine Prüfung vor der eigenen Landesärztekammer bestanden. Begriffe wie Laserzentrum, Augenlaserklinik oder Sehzentrum sagen dagegen nichts über die Qualifikation der Person aus, die tatsächlich operiert.
Die Fachgesellschaften der Augenärzte führen zusätzlich eine freiwillige Liste anerkannter Anwender. Aufgenommen wird nur, wer Facharzt für Augenheilkunde ist, einen anerkannten Kurs besucht und die ersten Eingriffe unter Aufsicht durchgeführt hat. Ein Arzt außerhalb dieser Liste darf ebenfalls lasern, hat sich aber nicht auf dieselbe Qualitätssicherung verpflichtet.
- Facharzttitel: Fragen Sie nach dem Namen des Operateurs und prüfen Sie ihn in der Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung (arztsuche.116117.de) oder bei der Landesärztekammer.
- Anerkannte Anwenderliste: Der Berufsverband der Augenärzte führt sie unter bva.dog/krc nach Postleitzahl, mit Einzelanwendern und Kliniken.
- Voruntersuchung: Verlangt werden mindestens eine Hornhautmessung, ein Sehtest, eine Augeninnendruckmessung und eine Untersuchung des Augenhintergrunds bei erweiterter Pupille. Fehlt eine dieser Untersuchungen, fragen Sie nach.
- Nachsorge: Operateur und nachbehandelnder Arzt müssen zusammenarbeiten, wenn es nicht dieselbe Person ist. Lassen Sie sich sagen, wer Sie nach dem Eingriff untersucht.
Den vollständigen Ablauf von der ersten Anfrage bis zur letzten Kontrolle beschreibt der Artikel Wie das Augenlasern abläuft und wie lange es dauert.
Häufige Fragen
Was kostet Augenlasern für beide Augen?
Für eine Behandlung beider Augen zahlen Sie im Schnitt rund 3.500 Euro, wie eine Befragung des Medizinischen Dienstes Bund für das Jahr 2024 ergab. Andere Quellen nennen eine Spanne von mehreren Hundert bis mehreren Tausend Euro je Auge. Der genaue Betrag hängt vom Verfahren, von Ihrer Fehlsichtigkeit und davon ab, ob Voruntersuchung, Nachsorge und eine mögliche Nachkorrektur im Preis stecken.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Zuschuss zum Augenlasern?
Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuss zum Augenlasern gibt es nicht, weil die Kasse diese Operation seit 1999 nicht bezahlt. Einzelne Kassen zahlen freiwillig Zuschüsse über ein Bonusprogramm. Fragen Sie Ihre Kasse schriftlich, bevor Sie einen Behandlungsvertrag unterschreiben.
Muss die private Krankenversicherung eine Laser-Operation der Augen erstatten?
Eine private Krankenversicherung kann zur Erstattung verpflichtet sein. Der Bundesgerichtshof hat 2017 eine deutliche Kurzsichtigkeit als Krankheit eingestuft und entschieden, dass eine Brille dabei nur ein Hilfsmittel ist. Der Versicherer darf trotzdem prüfen, ob die Operation medizinisch notwendig ist und ob Ihr Tarif sie ausschließt. Holen Sie vor dem Eingriff eine schriftliche Kostenzusage ein.
Darf die Praxis den Laser als eigene, zusätzliche Position berechnen?
Nein, nicht zusätzlich zur Hauptleistung. Der Bundesgerichtshof hat 2025 entschieden, dass ein zusätzlicher Laserschnitt in der Hornhaut eine besondere Ausführung der Hornhautkorrektur ist und keine zweite, eigenständige Leistung. Im entschiedenen Fall musste der Versicherer statt der geforderten 1.333,94 Euro nur 677,50 Euro zahlen. Einen höheren Preis darf die Praxis nur mit einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung verlangen.
Bekomme ich nach dem Augenlasern eine Krankschreibung?
In der Regel nein: Verläuft der Eingriff ohne Komplikationen, stellt der Arzt keine Krankschreibung aus, weil der Ausfall als selbst gewählt gilt. Planen Sie die Ausfalltage deshalb als Urlaub ein. Treten Komplikationen auf, behandelt die Krankenkasse diese als Krankheit, und eine Krankschreibung ist dann möglich.
Wie lange vor der Operation muss die Aufklärung stattfinden?
Das Gesetz nennt keine feste Frist, verlangt aber, dass Sie wohlüberlegt entscheiden können. Die Fachgesellschaften der Augenärzte gehen weiter und verlangen von ihren gelisteten Praxen, dass Untersuchung und Aufklärungsgespräch vor dem Operationstag stattfinden, weil der Eingriff nicht dringend ist und Sie Bedenkzeit haben sollen.
