Vier Schritte vom Empfang bis zum Befund
Ein Termin beim Augenarzt hat vier Schritte: Anmeldung, Sehtest, ärztliche Untersuchung und ein Gespräch über den Befund. Die Anmeldung mit einem Fragebogen zu Beschwerden dauert oft nur wenige Minuten, ebenso der erste Sehtest. Die Untersuchung durch den Arzt kann je nach Anlass 5 bis 60 Minuten dauern, das Abschlussgespräch 5 bis 30 Minuten. Diese Richtzeiten nennt die Augenklinik der Universität Frankfurt für ihre Ambulanz.
Zwischen den Schritten warten Sie oft, weil Notfälle, Operationen und unterschiedliche Geräte den Ablauf verzögern können. Eine amtliche Statistik zur Gesamtdauer eines Augenarzttermins gibt es nicht.
Anmeldung
Sie legen die Gesundheitskarte vor, füllen einen Fragebogen zu Beschwerden aus und geben Ihre Medikamentenliste ab. Tragen Sie Kontaktlinsen, sagen Sie das gleich.
Sehtest
Das Praxisteam prüft, wie gut Sie sehen, und misst mit einem Gerät die Brechkraft Ihrer Augen. Das ergibt erste Werte für eine mögliche Brille.
Gespräch mit dem Arzt
Der Arzt fragt nach Beschwerden, Vorerkrankungen und früheren Befunden. Nennen Sie auch Beschwerden, die Ihnen klein erscheinen.
Untersuchung mit dem Mikroskop
Mit einem Mikroskop und einem schmalen Lichtstrahl betrachtet der Arzt die vorderen Teile Ihres Auges vergrößert. Den Augendruck misst er ab 40 Jahren oder bei Verdacht auf Grünen Star, und zwar vor den Pupillentropfen.
Pupillentropfen und Wartezeit
Braucht der Arzt einen weiten Blick auf die Netzhaut, bekommen Sie Tropfen. Die Pupille ist nach 20 bis 40 Minuten am weitesten geöffnet.
Augenhintergrund und weitere Messungen
Der Arzt untersucht Netzhaut und Sehnerv. Je nach Anlass folgt eine Untersuchung mit Laserlicht, die die Netzhautschichten zeigt.
Befundgespräch
Der Arzt erklärt Diagnose, weiteren Verlauf und Behandlung, stellt bei Bedarf ein Rezept aus und nennt den nächsten Termin. Nach Pupillentropfen fahren Sie danach nicht selbst.
Das gehört in Ihre Tasche zum Termin
Zum Augenarzt gehören Gesundheitskarte, alle Brillen, die Sie tragen, Ihre Medikamentenliste und frühere Befunde in die Tasche. Die Karte weist nach, dass Sie gesetzlich versichert sind, und Sie legen sie vor Beginn der Behandlung vor. Seit 2024 reicht dafür auch eine digitale Identität Ihrer Krankenkasse.
| Was | Wofür die Praxis es braucht |
|---|---|
| Gesundheitskarte oder digitale Identität | Weist nach, dass Sie versichert sind, bevor die Behandlung beginnt |
| Alle Brillen: Fern-, Lese- und Bildschirmbrille | Die Kontrolle vorhandener Brillen gehört zur Grunduntersuchung |
| Kontaktlinsen mit Aufbewahrungsbehälter | Die Linsen kommen vor Augentropfen heraus und erst später wieder hinein |
| Medikamentenliste, auch mit Ihren Augentropfen | Pupillentropfen können die Wirkung anderer Mittel verstärken |
| Frühere Befunde, Arztbriefe, Allergiepass | Vergleich mit früheren Werten, Schutz vor einer Allergie gegen Tropfen |
| Sonnenbrille, Begleitung oder Fahrkarte | Nach Pupillentropfen sind Sie geblendet und dürfen nicht fahren |
Die Medikamentenliste bringen Sie aus einem konkreten Grund mit. Pupillentropfen können die Wirkung bestimmter anderer Mittel verstärken, etwa Mittel gegen Allergien oder gegen Übelkeit. Wenden Sie mindestens drei verordnete Arzneimittel gleichzeitig an, steht Ihnen ein Medikationsplan in Papierform und elektronisch zu, den jede Kassenpraxis erstellen kann.
- Gesundheitskarte oder Ihre digitale Identität
- jede Brille, die Sie tragen, auch die Lesebrille
- Kontaktlinsenbehälter und Pflegemittel
- Ihre Medikamentenliste, auch mit Augentropfen und Dosis
- Arztbriefe und Befunde anderer Augenärzte oder Kliniken
- Sonnenbrille gegen die Blendung nach Pupillentropfen
- Geld oder eine Fahrkarte, falls Sie niemand abholt
10 Tage Zeit für die Gesundheitskarte
Vergessen Sie die Gesundheitskarte, haben Sie zehn Tage Zeit, sie in der Praxis nachzureichen. Vorher darf die Praxis einen Erwachsenen allerdings abweisen, außer bei akuter Behandlungsbedürftigkeit oder wenn Ihre Krankenkasse eine elektronische Ersatzbescheinigung schickt.
Behandelt die Praxis Sie ohne Karte, darf sie eine Privatrechnung stellen, wenn Sie die Karte nicht innerhalb von zehn Tagen nachreichen. Legen Sie die Karte später vor, aber noch innerhalb desselben Kalendervierteljahrs, muss die Praxis Ihnen das Geld zurückzahlen.
- Sagen Sie bei der Anmeldung sofort, dass Sie die Karte nicht dabeihaben, und fragen Sie nach einer elektronischen Ersatzbescheinigung Ihrer Krankenkasse.
- Haben Sie akute Beschwerden, etwa plötzlichen Sehverlust oder Blitze, nennen Sie diese gleich am Empfang. Dann darf die Praxis Sie wegen der fehlenden Karte nicht abweisen.
- Notieren Sie das Datum des Besuchs, ab diesem Tag laufen die zehn Tage.
- Bringen Sie die Karte innerhalb der zehn Tage in die Praxis, dann rechnet sie mit der Kasse ab, und Sie zahlen nichts.
- Haben Sie schon eine Privatrechnung bezahlt, legen Sie die Karte bis zum Quartalsende vor und verlangen Sie das Geld zurück.
Welche Untersuchungen zur Grunduntersuchung gehören
Zur Grunduntersuchung beim Augenarzt gehören mehrere feste Bausteine. Dazu zählen der Sehtest mit den Brillenwerten, die Prüfung von Augenstellung und Pupillen sowie die Untersuchung mit dem Mikroskop. Ab 40 Jahren kommt die Messung des Augendrucks dazu, ebenso der Blick auf die Mitte des Augenhintergrunds. Bei Bedarf bestimmt der Arzt ab etwa 40 Jahren zusätzlich die Werte für eine Lesebrille, weil das Scharfstellen in der Nähe mit dem Alter nachlässt.
Mit dem Mikroskop und einem schmalen Lichtstrahl betrachtet der Arzt Hornhaut, vordere Augenkammer und Linse stark vergrößert, mit einer zusätzlichen Lupe auch die Netzhaut.
Wie oft Sie ohne Beschwerden zur Grunduntersuchung gehen sollten, hängt von Ihrem Alter ab. Zwischen 7 und 39 Jahren reicht eine Untersuchung vor dem 16. Lebensjahr, danach etwa alle 10 Jahre. Zwischen 40 und 64 Jahren empfehlen sich 2 bis 4 Jahre Abstand, ab 65 Jahren 1 bis 3 Jahre.
| Alter | Empfohlener Abstand | Messung des Augendrucks |
|---|---|---|
| 7 bis 39 Jahre | spätestens vor dem 16. Lebensjahr, danach etwa alle 10 Jahre | nur bei Verdacht auf Grünen Star oder familiärer Veranlagung dafür |
| 40 bis 64 Jahre | alle 2 bis 4 Jahre | gehört zur Grunduntersuchung |
| ab 65 Jahren | alle 1 bis 3 Jahre | gehört zur Grunduntersuchung |
Warum Sie 4 Stunden nicht fahren dürfen
Nach Tropfen, die die Pupille erweitern, dürfen Sie kein Auto fahren, bis die Wirkung abgeklungen ist, frühestens nach vier Stunden. Fachleute halten das Fahren mit weiter Pupille grundsätzlich für unzulässig. Mehr Licht fällt ins Auge und blendet, und die Tropfen stören das Scharfstellen in der Nähe.
Wie lange die Wirkung dauert, hängt vom Wirkstoff ab; meist hat die Pupille nach fünf, spätestens nach acht Stunden wieder ihre alte Weite. Ausführlich beschreibt das der Artikel Pupillenerweiterung und Autofahren. Planen Sie den Heimweg deshalb schon vor dem Termin.
Hat die Praxis angekündigt, dass sie Ihre Pupillen mit Tropfen erweitert?
Kommen Sie nicht mit dem eigenen Auto. Planen Sie eine Begleitung, Bus, Bahn oder ein Taxi ein. Frühestens vier Stunden nach den Tropfen dürfen Sie selbst fahren.
Hat die Praxis ausdrücklich gesagt, dass heute keine Tropfen nötig sind?
Sie können mit dem eigenen Auto kommen. Entscheidet der Arzt während der Untersuchung doch für Tropfen, lassen Sie das Auto stehen und holen es später ab.
Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach. Bekommen Sie keine klare Antwort, planen Sie den Heimweg ohne eigenes Auto.
Was die Praxis Ihnen im Befundgespräch erklären muss
Im Befundgespräch muss der Arzt Ihnen die Diagnose, den weiteren Verlauf, die Behandlung und die nächsten Schritte verständlich erklären. Fragen Sie nach, bis Sie wissen, was der Befund für Ihren Alltag bedeutet, etwa für das Autofahren oder die Arbeit am Bildschirm. Lassen Sie sich Werte wie Ihre Sehkraft und den Augendruck nennen, damit Sie sie später vergleichen können.
Bietet die Praxis eine Leistung an, die die Kasse nicht zahlt, darf sie diese nur mit Ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechnen. Weiß die Praxis vorher, dass die Kosten nicht vollständig übernommen werden, muss sie Ihnen die voraussichtlichen Kosten vor Beginn nennen.
Brauchen Sie einen weiteren Termin, vereinbaren Sie ihn am Empfang oder über die Terminservicestelle 116117; für einen Augenarzt brauchen Sie dort keine Überweisung. Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie ihn so früh wie möglich ab, sonst kann ein Ausfallhonorar fällig werden.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Termin beim Augenarzt?
Ein Termin beim Augenarzt dauert ohne Wartezeit meist 20 bis 100 Minuten: je etwa 5 Minuten für Anmeldung und Sehtest, 5 bis 60 Minuten für die Untersuchung und 5 bis 30 Minuten für das Abschlussgespräch. Werden Ihre Pupillen erweitert, kommen etwa 20 Minuten Wartezeit hinzu. Eine amtliche Statistik zur Dauer gibt es nicht.
Was muss ich zum Augenarzttermin mitbringen?
Zum Augenarzttermin bringen Sie die Gesundheitskarte oder Ihre digitale Identität, alle Brillen einschließlich der Lesebrille, bei Kontaktlinsen den Aufbewahrungsbehälter, Ihre Medikamentenliste sowie frühere Befunde mit. Rechnen Sie mit Pupillentropfen, gehören eine Sonnenbrille und eine Begleitung oder Fahrkarte dazu, weil Sie danach mehrere Stunden nicht selbst fahren dürfen.
Was passiert, wenn ich die Gesundheitskarte vergessen habe?
Ohne Gesundheitskarte darf der Augenarzt Erwachsene abweisen, außer bei akuter Behandlungsbedürftigkeit oder wenn Ihre Krankenkasse eine elektronische Ersatzbescheinigung schickt. Behandelt er Sie trotzdem, haben Sie zehn Tage Zeit, die Karte nachzureichen. Danach darf er privat abrechnen, muss das Geld aber zurückzahlen, wenn Sie die Karte bis zum Quartalsende vorlegen.
Darf ich mit Kontaktlinsen zum Augenarzttermin kommen?
Mit Kontaktlinsen dürfen Sie zum Termin kommen, müssen sie aber vor Augentropfen herausnehmen. Danach dürfen sie frühestens 15 Minuten später wieder ins Auge, weil ein Konservierungsstoff weiche Linsen verfärben kann. Bringen Sie deshalb den Aufbewahrungsbehälter mit und sagen Sie bei der Anmeldung, dass Sie Linsen tragen.
Wie oft sollte ich ohne Beschwerden zum Augenarzt gehen?
Ohne Beschwerden empfiehlt sich die Grunduntersuchung zwischen 40 und 64 Jahren alle 2 bis 4 Jahre und ab 65 Jahren alle 1 bis 3 Jahre. Zwischen 7 und 39 Jahren genügt eine Untersuchung vor dem 16. Lebensjahr und danach etwa alle 10 Jahre. Einen Anspruch auf eine solche Vorsorge ohne Beschwerden gewährt die gesetzliche Krankenversicherung nicht.
