Augenärzteverzeichnis

Ratgeber

Wer die Zweitmeinung vor einer Augenoperation bezahlt

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Zweitmeinung haben Sie vor einer Augenoperation nicht, weil keiner der festgelegten Eingriffe das Auge betrifft. Als Kassenpatient holen Sie die zweite Meinung trotzdem ein, einfach bei einem anderen Augenarzt über Ihre Versichertenkarte. Selbstzahler zahlen für Beratung und Untersuchung beim üblichen Satz rund 34 Euro.

Augeneingriffe mit Zweitmeinungsrecht
0
Gemeinsamer Bundesausschuss, Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren, Besonderer Teil, Stand 13. November 2025
Vorlauf für den Hinweis aufs Recht
10 Arbeitstage
§ 27b Absatz 6 SGB V, Stand 21. September 2026
Preis für Beratung und Untersuchung
33,52 Euro
Gebührenordnung für Ärzte, Gebührenverzeichnis und § 5 (Punktwert 5,82873 Cent), Stand 21. September 2026
Frau und Arzt betrachten gemeinsam eine Augenaufnahme auf einem Bildschirm
Für eine zweite Meinung sieht sich ein weiterer Arzt die Befunde noch einmal an. Bild: KI generiert.

Warum keine Augenoperation ein Recht auf Zweitmeinung auslöst

Ein Recht auf eine zweite ärztliche Meinung gibt es nur für einzelne, vorher festgelegte Operationen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie häufiger gemacht werden als nötig. Ein Gremium aus Ärzten, Kliniken und Krankenkassen legt fest, welche Eingriffe das sind. Nur für diese Eingriffe haben gesetzlich Versicherte einen ausdrücklichen Anspruch, den die Kasse bezahlt, und nur besonders qualifizierte Ärzte dürfen dort die zweite Meinung abgeben.

Die aktuelle Liste nennt 13 Eingriffe. Ende August 2026 kam die Untersuchung der linken Herzkranzgefäße per Katheter als weiterer Eingriff hinzu, das Verfahren dafür startet nach behördlicher Ankündigung aber erst ab April 2027. Keiner dieser Eingriffe betrifft das Auge. Die Operation des Grauen Stars, Operationen an der Netzhaut, Operationen am grünen Star und das Augenlasern stehen nicht darin.

  • Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde: Mandeloperationen.
  • Frauenheilkunde: Gebärmutterentfernungen.
  • Orthopädie: Eingriffe an der Schulter mit der Gelenkspiegelung, Knieendoprothese, Hüftgelenkersatz, Eingriffe an der Wirbelsäule.
  • Herz und Gefäße: Katheterablationen, Herzschrittmacher und Defibrillatoren, Eingriffe an Aortenaneurysmen, Eingriffe an der Halsschlagader; ab voraussichtlich April 2027 auch die Untersuchung der linken Herzkranzgefäße per Katheter.
  • Bauchchirurgie: Gallenblasenentfernung.
  • Urologie: Eingriffe bei begrenztem Prostatakrebs.
  • Diabetes: Amputation beim diabetischen Fußsyndrom.

Zwei Folgen dieser Lücke betreffen Sie direkt. Bei den festgelegten Eingriffen muss der Arzt, der die Operation empfiehlt, Sie mündlich auf Ihr Recht auf eine zweite Meinung hinweisen, meist mindestens zehn Arbeitstage vorher. Die Kosten für die Zusammenstellung Ihrer Befunde trägt dort die Kasse. Bei einer Augenoperation gilt diese Hinweispflicht nicht, die Initiative liegt deshalb bei Ihnen.

Vier Wege zur zweiten Meinung und wer sie zahlt

Ohne einen solchen Anspruch bleiben vier Wege, und welcher zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Versicherung und vom Eingriff ab. Für Operationen, die nicht auf der festgelegten Liste stehen, dürfen Sie als gesetzlich Versicherter einfach einen zweiten Augenarzt aufsuchen. Viele Krankenkassen bieten zusätzlich freiwillige Zweitmeinungsangebote an, oft über Onlineportale oder vermittelte Termine; solche zusätzlichen Leistungen sind ausdrücklich erlaubt.

Die vier Wege unterscheiden sich vor allem im Preis. Über die Kasse kostet Sie eine zweite Meinung nichts, als Selbstzahler zahlen Sie beim üblichen Satz rund 33,52 Euro für Beratung und Untersuchung, beim Höchstsatz ohne eigene Honorarabsprache 51,00 Euro.

Die Wege zu einer zweiten ärztlichen Meinung vor einer Augenoperation im Vergleich.
WegWer zahltVoraussetzungGrenze
Festgelegtes ZweitmeinungsverfahrenGesetzliche KrankenkasseDer Eingriff steht auf der vorgegebenen ListeKein Augeneingriff steht darauf
Freie Wahl eines zweiten AugenarztesGesetzliche Krankenkasse über die VersichertenkarteKassenpraxis, Termin, Ihre BefundeEin Arztwechsel im Quartal soll einen guten Grund haben; beim Augenlasern zahlt die Kasse die Beratung ohnehin nicht
Zusatzangebot Ihrer KrankenkasseKrankenkasse nach eigenem ProgrammDie Kasse bietet ein Programm an, das Augenoperationen einschließtForm je Kasse verschieden, etwa Onlineportal, Telefon oder vermittelter Termin; nicht immer mit Untersuchung
Rechnung als SelbstzahlerSie selbst oder Ihre private Krankenversicherung nach TarifKeine; Kostenhinweis vor der LeistungMessungen wie eine Hornhautvermessung kosten zusätzlich

Wie Sie als Kassenpatient in 6 Schritten eine zweite Meinung holen

Als gesetzlich Versicherter dürfen Sie frei unter allen zugelassenen Augenärzten wählen. Der zweite Augenarzt untersucht Sie mit Ihrer Versichertenkarte. Ein Arztwechsel innerhalb eines Quartals soll einen guten Grund haben, eine Strafe droht Ihnen dafür aber nicht, und Verbraucherschützer nennen die freie Arztwahl ausdrücklich als Weg zur zweiten Meinung. Informieren Sie den ersten Arzt, dass Sie eine zweite Meinung einholen. Wie Sie überhaupt eine passende Praxis finden, erklärt der Artikel Augenarzt finden.

Damit der zweite Augenarzt nicht alles noch einmal messen muss, brauchen Sie Ihre Unterlagen. Sie haben das Recht auf Einsicht in Ihre vollständige Behandlungsakte und auf Abschriften, auch elektronisch, und die erste Abschrift ist kostenlos. Fordern Sie Berichte und Untersuchungsergebnisse an, um belastende Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Wie Sie Befunde anfordern und welche Ausnahmen es gibt, ist eine eigene Frage.

  1. Lassen Sie sich die empfohlene Operation mit Namen, Verfahren und Grund aufschreiben, am besten zusammen mit der Frage, wie dringend sie ist.
  2. Fordern Sie beim ersten Augenarzt die Befunde an: wie gut Sie sehen, den Augeninnendruck, weitere Messungen und den Arztbrief. Die erste Kopie kostet Sie nichts.
  3. Wählen Sie einen zweiten Augenarzt, der nicht in derselben Praxis oder Klinikgruppe arbeitet wie der Operateur.
  4. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie ein Zweitmeinungsangebot hat, das Augenoperationen einschließt.
  5. Vereinbaren Sie den Termin und sagen Sie dabei, dass es um eine zweite Meinung zu einer geplanten Operation geht.
  6. Bringen Sie Befunde, Brillenpass, Medikamentenliste und, falls vorhanden, Kostenplan und Merkblatt mit.

Was eine zweite Meinung als Selbstzahler kostet

Wer die zweite Meinung privat bezahlt, bekommt dafür eine Rechnung. Eine ausführliche Beratung von mindestens zehn Minuten kostet beim üblichen Satz etwa 20,11 Euro, die vollständige Untersuchung aller Augenabschnitte etwa 13,41 Euro. Zusammen sind das 33,52 Euro, beim Höchstsatz ohne eigene Honorarabsprache 51,00 Euro. Messungen wie eine Hornhautvermessung oder eine Netzhautaufnahme kommen jeweils hinzu.

Beim Augenlasern zahlen auch gesetzlich Versicherte die zweite Meinung selbst, weil die ausführliche Beratung vor diesem Eingriff und die dazu nötigen Untersuchungen grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Kasse sind. Weiß die Praxis, dass niemand die Kosten übernimmt, muss sie Sie vorher schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren. Wie Sie Angebote für den Eingriff selbst vergleichen, erklärt der Artikel zu Angeboten fürs Augenlasern.

Privatversicherte wählen frei unter niedergelassenen approbierten Ärzten. Ob die Versicherung die zweite Meinung erstattet, hängt davon ab, ob sie als medizinisch notwendige Behandlung gilt, und von Ihrem Tarif. Fragen Sie Ihre Versicherung vor dem Termin und reichen Sie die Rechnung mit dem Hinweis ein, dass es um eine geplante Operation ging.

Diese 5 Fragen soll die zweite Meinung beantworten

Eine zweite Meinung ist nur so viel wert wie die Fragen, die Sie stellen. Der zweite Augenarzt prüft die Entscheidung für die Operation. Dafür zählen vier Dinge: wie notwendig und wie dringend sie ist, wie geeignet sie für Ihren Fall ist und welche Erfolgsaussichten sie hat. Der Arzt muss außerdem auf Alternativen hinweisen, wenn sie zu deutlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können. Genau diese Punkte sind der Kern der zweiten Meinung.

  • Ist die Operation nach meinen Befunden angezeigt, oder kann ich abwarten?
  • Wie dringend ist sie, und was passiert, wenn ich drei oder sechs Monate warte?
  • Welche Alternativen gibt es, auch ohne Operation, und worin unterscheiden sie sich in Risiko und Ergebnis?
  • Passt das vorgeschlagene Verfahren zu meinem Auge, und liegen meine Werte im normalen Bereich oder im Grenzbereich?
  • Würden Sie die Operation selbst anbieten, und wenn ja, mit welchem Verfahren und zu welchen Kosten?

Beim Grauen Star haben Sie meist Zeit. Eine Operation ist nicht nötig, solange keine Probleme im Alltag auftreten, auch wenn der Arzt eine beginnende Trübung der Linse festgestellt hat. Was seit Juli 2026 bei besonderen Linsenmodellen gilt und wie Sie das Angebot prüfen, erklärt der Artikel zu den Kosten der Grauer-Star-Operation. Beim Augenlasern gibt es keinen medizinischen Zeitdruck, weil Brille und Kontaktlinsen die Fehlsichtigkeit ebenfalls ausgleichen.

Wann für eine zweite Meinung keine Zeit bleibt

Eine zweite Meinung setzt voraus, dass die Operation warten kann. Bei einer plötzlichen Ablösung der Netzhaut oder einer schweren Verletzung des Auges ist das nicht der Fall. Wer plötzlich Lichtblitze, einen Schwarm dunkler Punkte oder einen Schatten im Blickfeld bemerkt, gehört noch am selben Tag in eine Augenarztpraxis oder Augenklinik.

Zweite Meinung einholen oder sofort handeln

Hat der Augenarzt die Operation als Notfall oder als dringend innerhalb weniger Tage bezeichnet?

Ja

Keine Verzögerung. Lassen Sie sich vom behandelnden Arzt Alternativen und Risiken erklären; eine zweite Meinung kommt nur infrage, wenn sie die Behandlung nicht verzögert.

Nein

Steht der Eingriff auf der festgelegten Liste für ein Zweitmeinungsrecht?

Ja

Nutzen Sie dieses Verfahren. Ihr Arzt muss Sie darauf hinweisen und Ihnen mögliche Zweitmeiner nennen.

Nein

Holen Sie die zweite Meinung über die freie Arztwahl, ein Kassenangebot oder als Selbstzahler ein, mit Ihren Befunden und den fünf Fragen.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse eine Zweitmeinung vor einer Augenoperation?

Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es vor Augenoperationen nicht, weil kein Augeneingriff auf der festgelegten Liste steht. Gesetzlich Versicherte können aber über die freie Arztwahl einen zweiten Augenarzt mit der Versichertenkarte aufsuchen. Manche Krankenkassen bieten zusätzlich eigene Zweitmeinungsangebote an.

Steht die Operation des Grauen Stars auf der Liste mit Zweitmeinungsrecht?

Nein, die Operation des Grauen Stars steht nicht auf dieser Liste. Sie nennt 13 Eingriffe, darunter Knie- und Hüftgelenkersatz, Wirbelsäuleneingriffe und Mandeloperationen, aber keinen Eingriff am Auge. Auch die 2026 hinzugekommene Untersuchung der Herzkranzgefäße per Katheter betrifft das Auge nicht.

Was kostet eine Zweitmeinung beim Augenarzt, wenn ich sie selbst bezahle?

Als Selbstzahlerleistung kostet eine Zweitmeinung beim Augenarzt für die ausführliche Beratung und die Untersuchung aller Augenabschnitte beim üblichen Satz zusammen etwa 33,52 Euro, beim Höchstsatz 51,00 Euro. Zusätzliche Messungen wie eine Hornhautvermessung berechnet die Praxis einzeln. Vorher muss sie Sie schriftlich über die Kosten informieren.

Muss mir der erste Augenarzt die Befunde für eine Zweitmeinung geben?

Ja, der erste Augenarzt muss Ihnen auf Verlangen unverzüglich Einsicht in Ihre vollständige Behandlungsakte gewähren und Abschriften aushändigen, auch elektronisch. Die erste Abschrift ist kostenlos. Einschränken darf er das nur aus wichtigem Grund, und eine Ablehnung muss er begründen.

Zahlt die private Krankenversicherung eine Zweitmeinung vor einer Augenoperation?

Ob die private Krankenversicherung eine Zweitmeinung vor einer Augenoperation erstattet, hängt vom Tarif ab und davon, ob sie die Beratung als medizinisch notwendige Behandlung anerkennt. Sie dürfen dafür jeden niedergelassenen approbierten Arzt wählen. Fragen Sie Ihre Versicherung vor dem Termin, ob sie die Kosten übernimmt.

Darf der Augenarzt, der mich operieren soll, selbst die Zweitmeinung abgeben?

Für die festgelegten Eingriffe ist ausgeschlossen, dass die Zweitmeinung von dem Arzt oder der Einrichtung kommt, die operieren soll. Für Augenoperationen gilt diese Regel nicht ausdrücklich. Eine zweite Meinung ist aber nur unabhängig, wenn sie von einem Augenarzt außerhalb der operierenden Praxis oder Klinikgruppe kommt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 27b SGB V - Zweitmeinung (Anspruch, Richtlinie des G-BA, Hinweispflicht mit zehn Arbeitstagen, Satzungsleistungen), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) in der Fassung vom 21. August 2025, in Kraft seit 13. November 2025, Besonderer Teil mit 13 Eingriffen, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  3. Ärztliche Zweitmeinung: G-BA nimmt Linksherz-Katheteruntersuchungen neu auf und erweitert Zugangsmöglichkeiten (Pressemitteilung vom 20. August 2026), Gemeinsamer Bundesausschuss,
  4. § 76 SGB V - Freie Arztwahl, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. § 630g BGB - Einsichtnahme in die Patientenakte (erste Abschrift unentgeltlich), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. § 630e BGB - Aufklärungspflichten (Alternativen, mündliche und rechtzeitige Aufklärung), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  7. Gebührenordnung für Ärzte, Anlage: Gebührenverzeichnis (Nummern 3 und 6), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  8. § 5 GOÄ - Bemessung der Gebühren (Punktwert, Gebührenrahmen), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  9. Bewertung und Qualitätssicherung refraktiv-chirurgischer Eingriffe durch die DOG und den BVA, KRC-Empfehlungen, Stand Mai 2024 (Abschnitt Behandlungshonorare), Kommission Refraktive Chirurgie (KRC) von DOG und BVA,
  10. Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009), Stand Juni 2024, § 1 und § 4, Verband der Privaten Krankenversicherung,
  11. Ärztliche Zweitmeinung: Was die Krankenkasse zahlt (Stand 28. August 2025), Verbraucherzentrale,
  12. Grauer Star: Behandlung und Leistungen (Hinweis auf die Gesundheitshotline für eine zweite Meinung vor der Katarakt-Operation), BAHN-BKK,

Einsatz von Sprachmodellen

Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze zu den Praxen formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und dafür die genannten Quellen ausgewertet. Die Beitragsbilder der Ratgeber erzeugt eine Bild-KI, sie sind als KI-Bilder gekennzeichnet. Adressen, Telefonnummern, Öffnungszeiten und die Facharztrichtung erzeugt die KI nicht, ein festes Programm übernimmt sie unverändert aus OpenStreetMap.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.