Vier Nachweise, die eine seriöse Klinik vorlegt
Augenlaserklinik, Laserzentrum und Sehzentrum sind keine geschützten Namen. Jede Praxis darf sich so nennen, und der Name allein sagt nichts darüber, wer tatsächlich am Laser sitzt. Vier Nachweise trennen einen seriösen Anbieter von einem reinen Verkaufsbetrieb, und Sie können jeden davon schon vor dem ersten Termin prüfen.
Der erste Nachweis ist der Facharzttitel des Operateurs. Augenlasern ist ein Eingriff am Auge und gehört in die Hand eines Facharztes für Augenheilkunde. Lassen Sie sich den Namen nennen und prüfen Sie ihn in der Arztsuche Ihrer Landesärztekammer. Was der Facharzttitel für Augenheilkunde genau bedeutet, erklärt der Artikel zum Facharzt für Augenheilkunde.
Der zweite Nachweis ist die Anwenderliste der Kommission Refraktive Chirurgie, kurz KRC. Das ist ein gemeinsames Gremium der augenärztlichen Fachgesellschaften, das Qualitätsstandards fürs Lasern setzt und eine Liste der Ärzte führt, die sich freiwillig dazu verpflichtet haben. Die Liste steht öffentlich im Internet und wird alle drei Monate aktualisiert. Ein Anbieter außerhalb der Liste darf trotzdem lasern, hat diese Verpflichtung aber nicht abgegeben.
Der dritte Nachweis ist der Ablauf vor der Operation. Ein Facharzt von der Liste soll die Diagnose stellen, ein Arzt soll Sie aufklären, und beides soll vor dem eigentlichen Operationstag geschehen, nicht erst an diesem Tag selbst.
Der vierte Nachweis ist ein schriftlicher Kostenplan mit allen Posten, den Sie vor der Unterschrift bekommen und in Ruhe lesen können. Wie Sie zwei solcher Pläne nebeneinanderlegen, erklärt der Artikel zum Vergleich von Angeboten fürs Augenlasern.
- Name und Facharzttitel des Operateurs stehen auf Website, Kostenplan und Merkblatt und lassen sich bei der Landesärztekammer nachprüfen.
- Der Operateur oder die Klinik steht in der KRC-Anwenderliste, sortiert nach Postleitzahl.
- Ein Facharzt führt die Voruntersuchung mit den vorgeschriebenen Messungen durch und gibt Ihnen die Ergebnisse in Kopie mit.
- Ein Arzt klärt Sie an einem eigenen Termin vor der Operation auf, nicht am Operationstag selbst und nicht durch einen Berater ohne ärztliche Zulassung.
- Der Kostenplan nennt jeden Posten einzeln mit Betrag, für beide Augen, samt Vor- und Nachsorge.
- Das Impressum nennt die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat, der sie verliehen hat, und die zuständige Ärztekammer.
Welche Werbung gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt
Das Heilmittelwerbegesetz gilt auch für die Werbung fürs Augenlasern, weil es dabei um die Korrektur einer Fehlsichtigkeit geht. Es verbietet irreführende Werbung. Drei Fälle davon kommen bei Augenlaserwerbung besonders häufig vor. Erstens eine Wirkung, die das Verfahren gar nicht hat. Zweitens der Eindruck, ein Erfolg sei sicher. Drittens der Eindruck, es gebe keine schädlichen Nebenwirkungen. Sätze wie garantiert brillenfrei, ohne Risiko oder schmerzfrei und sicher verstoßen dagegen.
Weitere Verbote gelten für Werbung, die sich direkt an Sie als Patient richtet. Fünf davon treffen Augenlaserwerbung besonders oft.
- Keine Werbung mit Empfehlungen von Wissenschaftlern, von Personen aus dem Gesundheitswesen oder von bekannten Personen.
- Keine Krankengeschichten, wenn sie missbräuchlich, abstoßend oder irreführend dargestellt sind.
- Keine Aussage, Ihre Gesundheit werde ohne die Behandlung schlechter oder durch sie besser.
- Keine Veröffentlichung, deren Werbezweck unklar bleibt, etwa ein Ratgeber, der in Wahrheit eine Anzeige ist.
- Keine Dank- oder Empfehlungsschreiben, wenn sie missbräuchlich oder irreführend eingesetzt werden.
Ein eigenes Verbot von Vorher-Nachher-Bildern gilt seinem Wortlaut nach nur für Schönheitsoperationen ohne medizinischen Grund. Für Augenlaserwerbung greift trotzdem das allgemeine Verbot der Irreführung, sobald ein Bild einen sicheren Erfolg vortäuscht. Auch Zuwendungen und Werbegaben sind eingeschränkt. Ein Gericht hat einer Augenklinik untersagt, mit einem kostenlosen Eignungscheck durch geschulte Berater zu werben. Der Check umfasste Sehtests und die Abklärung von Ausschlussgründen und war damit keine bloße Auskunft mehr.
Drei Zahlen zeigen, wie eng die Grenze gezogen ist. Ein Gutscheinportal bot Augenlasern für 999 statt 4.200 Euro an. Ein Gericht untersagte einen kostenlosen Eignungscheck. Und ab dem 2,3-fachen Satz muss die Praxis eine höhere Gebühr auf der Rechnung schriftlich begründen.
| Werbeaussage oder Angebot | Warum das ein Warnsignal ist | Was Sie stattdessen verlangen |
|---|---|---|
| Garantiert brillenfrei, ohne Risiko, hundertprozentig sicher | Das Heilmittelwerbegesetz verbietet den Eindruck eines sicheren Erfolgs ohne Nebenwirkungen | Die Nebenwirkungen Ihres Verfahrens, benannt vom Arzt |
| Nur diese Woche 30 Prozent Rabatt, jetzt buchen | Anpreisende Werbung verstößt gegen die Berufsordnung der Ärzte, ein Gericht hat das 2012 bestätigt | Einen Kostenplan mit Einzelposten, ohne Frist |
| Kostenloser Eignungscheck durch Patientenberater | Ein Gericht wertete das 2016 als unzulässige Zugabe | Eine Voruntersuchung durch einen Facharzt, die Sie bezahlen |
| Festpreis 999 Euro je Auge, alles inklusive | Die GOÄ kennt keine Pauschalen, jede Leistung braucht eine eigene Position | Eine Rechnung mit Einzelleistungen und Steigerungsfaktor |
| Erfahrungsberichte mit Dankschreiben und Prominenten | Solche Empfehlungen sind in der Patientenwerbung eingeschränkt zulässig | Fallzahlen und Komplikationsraten des Operateurs auf Nachfrage |
| Ohne Behandlung drohen Folgeschäden, handeln Sie jetzt | Das Heilmittelwerbegesetz verbietet Angstwerbung | Die Aussage, dass Brille und Kontaktlinsen gleichwertige Alternativen sind |
Warum Rabatte und Festpreise gegen die Berufsordnung verstoßen
Ärzte dürfen sachlich informieren, aber nicht wie ein Geschäft werben. Ihre Berufsordnung verbietet ausdrücklich anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung, und ein Arzt darf das auch nicht durch andere für sich erledigen lassen. Ein Gericht hat einem Augenarzt untersagt, Lasik-Gutscheine für 999 statt 4.200 Euro mit einer Restlaufzeit von wenigen Stunden über ein Rabattportal anzubieten. Die Kombination aus extremem Rabatt und Zeitdruck überschreite die zulässige Sachlichkeit, so das Gericht.
Dahinter steht das Abrechnungssystem der Ärzte, die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie kennt keine Pauschalen: Jede einzelne Leistung braucht auf der Rechnung eine eigene Position mit Betrag und Steigerungsfaktor. Ein Festpreis alles inklusive ist deshalb kein Vorteil für Sie, sondern ein Hinweis darauf, dass die Rechnung nicht so aufgebaut ist, wie es die GOÄ vorsieht. Welche Positionen beim Augenlasern zulässig sind, erklärt der Artikel zu den Kosten des Augenlaserns.
Auch die Beratung selbst ist geregelt. Weiß die Praxis, dass keine Versicherung zahlt, muss sie Sie vorher schriftlich über das voraussichtliche Honorar informieren. Eine Klinik, die den Preis erst nach Ihrer Unterschrift nennt, hält diese Pflicht nicht ein.
Was Siegel und Fallzahlen wirklich aussagen
Die Fachkommission stellt ihren Anwendern auf Antrag ein Zertifikat aus, es bestätigt aber nur, was die Liste ohnehin zeigt. Ein Qualitätsmanagement-Zertifikat wie ISO 9001 belegt geordnete Abläufe in der Praxis, nicht die Qualität eines einzelnen Operateurs. Ein privates Prüfsiegel für Augenlaserkliniken prüft Personalausbildung, Geräte, Ausschlusskriterien, Dokumentation, Ergebnisse und Komplikationsraten und setzt selbst wieder eine ISO-Zertifizierung voraus. Was ein Siegel wert ist, hängt davon ab, wer es vergibt, was geprüft wird und wie oft. Fragen Sie nach der Prüfurkunde mit Datum.
Die aussagekräftigste Angabe ist die Zahl der Eingriffe, die der Operateur pro Jahr mit Ihrem Verfahren durchführt, zusammen mit seiner Rate an Nachkorrekturen. Die Fachkommission verlangt von ihren Anwendern, jeden Eingriff vor und nach der Operation zu dokumentieren, und aus dieser Dokumentation lassen sich beide Zahlen ablesen. Nennt Ihnen ein Anbieter diese Zahlen nicht, fehlt Ihnen die wichtigste Vergleichsgröße. Eine amtliche Statistik zu den Ergebnissen einzelner Augenlaserzentren gibt es nicht.
KRC-Liste lesen
Suchen Sie auf der Website der Fachkommission Ärzte und Kliniken in Ihrer Postleitzahl. Notieren Sie Namen, nicht Markennamen.
Website auf Warnsignale prüfen
Streichen Sie Anbieter mit Erfolgsgarantien, Rabattfristen, kostenlosen Checks oder Festpreisen. Prüfen Sie im Impressum, welche Ärztekammer zuständig ist.
Facharzttitel prüfen
Geben Sie den Namen des Operateurs in die Arztsuche der Landesärztekammer ein. Dort steht die verliehene Bezeichnung.
Voruntersuchung bezahlen, nicht geschenkt nehmen
Eine Untersuchung durch einen Facharzt nach den vorgeschriebenen Standards ist eine ärztliche Leistung, die Sie bezahlen. Lassen Sie sich alle Befunde in Kopie geben.
Aufklärung an einem eigenen Tag
Ein Arzt erklärt Verfahren, Anwendungsbereich, Nebenwirkungen und Alternativen. Sie bekommen den Kostenplan schriftlich mit nach Hause.
Entscheiden ohne Druck
Erst dann unterschreiben Sie Honorarvereinbarung und Einwilligung. Wer Aufklärung, Unterschrift und Operation auf einen Tag legt, hält die vorgeschriebenen Standards nicht ein.
Wie Sie Beratung von Verkaufsdruck unterscheiden
Ein Beratungsgespräch ist seriös, wenn Sie danach wissen, welches Grundverfahren für Ihr Auge infrage kommt und ob Ihre Werte im normalen Bereich oder im Grenzbereich liegen. Dazu gehören auch die Nebenwirkungen des Verfahrens und das, was Brille und Kontaktlinsen als Alternative leisten. Über Alternativen muss der Arzt aufklären, wenn sie zu unterschiedlichen Belastungen oder Risiken führen. Beim Augenlasern gibt es diese Alternative immer, weil eine Brille die Fehlsichtigkeit ebenfalls ausgleicht.
Verkaufsdruck erkennen Sie an drei Mustern. Erstens wird der Preis an eine Frist gebunden. Zweitens wird ein Verfahren unter einem Markennamen als neu oder überlegen verkauft, ohne dass jemand Ihnen sagt, welchem Grundverfahren es entspricht. Drittens beantwortet man Ihre Fragen nach Nachkorrekturen, Komplikationen und dem Namen des Operateurs mit dem Verweis auf die Erfahrung des Hauses, statt mit Zahlen.
- Fragen Sie: Wer operiert mich, und ist diese Person Facharzt für Augenheilkunde? Verlangen Sie den Namen.
- Fragen Sie: Steht der Operateur auf der KRC-Anwenderliste? Prüfen Sie die Antwort selbst nach.
- Fragen Sie: Welchem Grundverfahren entspricht das angebotene Verfahren, und liegen meine Werte im normalen Bereich oder im Grenzbereich?
- Fragen Sie: Wie viele Eingriffe dieser Art machen Sie im Jahr, und wie oft müssen Sie nachkorrigieren?
- Fragen Sie: Was kostet der gesamte Eingriff für beide Augen mit Voruntersuchung, Nachsorge und Nachkorrektur, schriftlich festgehalten?
- Fragen Sie: Wann findet die Aufklärung statt, und wer führt sie? Nehmen Sie das Merkblatt mit nach Hause.
- Gehen Sie ohne Unterschrift und lassen Sie mindestens eine Nacht vergehen.
Was für Augenlaserangebote im Ausland zusätzlich gilt
Angebote aus dem Ausland werben oft mit niedrigeren Preisen. Die Regeln, an denen Sie einen deutschen Anbieter messen, binden eine Klinik im Ausland aber nicht. Die deutsche Berufsordnung gilt nur für Mitglieder deutscher Ärztekammern. Und die KRC-Liste führt nur Anwender, die sich ihr freiwillig unterworfen haben. Auch die Nachsorge liegt dann stärker in Ihrer Hand. In den ersten zwölf Monaten braucht es mindestens eine erneute Hornhautmessung und regelmäßige Kontrollen, am besten in Absprache zwischen Operateur und nachbehandelndem Arzt.
Komplikationen nach einem Augenlasern zählen als Krankenbehandlung und können deshalb über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Nach einer Operation im Ausland fehlt Ihnen aber der Operateur, der seine eigene Arbeit kennt und eine Nachkorrektur übernehmen könnte. Rechnen Sie deshalb die Kosten für Nachkontrollen bei einem deutschen Augenarzt zum Auslandspreis hinzu, und klären Sie vor der Reise, wer bei einer Nachkorrektur zahlt.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich eine seriöse Augenlaserklinik?
Eine seriöse Augenlaserklinik nennt den Facharzt für Augenheilkunde, der operiert, und er steht mit ihr auf der Anwenderliste der Fachkommission für Augenlaser-Chirurgie. Voruntersuchung und Aufklärung übernimmt ein Arzt an einem eigenen Termin vor der Operation, und Sie bekommen vorher einen schriftlichen Kostenplan. Sie wirbt ohne Erfolgsgarantie, ohne Rabattfristen und ohne kostenlose Eignungschecks.
Darf eine Augenlaserklinik mit Rabatten oder Gutscheinen werben?
Nein, eine anpreisende Werbung mit Rabatten verstößt gegen die Berufsordnung der Ärzte. Ein Gericht hat 2012 Lasik-Gutscheine für 999 statt 4.200 Euro mit Zeitdruck über ein Rabattportal untersagt. Die GOÄ verlangt außerdem eine Rechnung mit Einzelleistungen und Steigerungsfaktor, Festpreise passen nicht in dieses System.
Ist ein kostenloser Eignungscheck fürs Augenlasern erlaubt?
Nein, ein Gericht hat 2016 entschieden, dass ein kostenloser Eignungscheck durch Patientenberater eine unzulässige Zugabe zur Werbung für Augenlaseroperationen ist. Eine Voruntersuchung durch einen Facharzt ist eine ärztliche Leistung, die Sie bezahlen.
Was sagt die KRC-Anwenderliste über eine Augenlaserklinik aus?
Die Anwenderliste der Fachkommission führt Fachärzte für Augenheilkunde und Kliniken, die sich schriftlich zu deren Qualitätsstandards verpflichtet haben. Sie wird alle drei Monate aktualisiert, und wer bleiben will, muss jedes Jahr eine Fortbildung nachweisen. Die Aufnahme ist freiwillig, ein Arzt außerhalb der Liste darf trotzdem lasern.
Darf eine Augenlaserklinik Vorher-Nachher-Bilder zeigen?
Für Augenlaserwerbung greift das allgemeine Verbot irreführender Werbung, sobald ein Bild oder ein Erfahrungsbericht einen sicheren Erfolg oder Nebenwirkungsfreiheit vortäuscht. Ein Bild sagt nichts über Ihr eigenes Auge aus. Verlangen Sie stattdessen die Nebenwirkungen Ihres Verfahrens vom Arzt.
Was bedeutet ein Prüfsiegel bei einer Augenlaserklinik?
Ein privates Prüfsiegel für Augenlaserkliniken prüft freiwillig Personalausbildung, Geräte, Ausschlusskriterien, Dokumentation, Ergebnisse und Komplikationsraten. Es ist kein amtlicher Nachweis. Fragen Sie nach der Prüfurkunde mit Datum und danach, ob der Operateur, der Sie behandelt, Teil der geprüften Einrichtung ist.
