Was ein Linsenimplantat und ein Linsentausch kosten
Ein Linsenimplantat ist eine Linse, die ein Augenarzt operativ ins Auge einsetzt, wenn Lasern für Sie nicht infrage kommt. Es gibt zwei Varianten: eine Zusatzlinse, auch ICL genannt, die neben Ihrer eigenen, unveränderten Linse sitzt, und einen Linsentausch, der Ihre eigene Linse ersetzt.
Eine Zusatzlinse kostet meist 2.500 bis 4.500 Euro je Auge, abhängig von Linsentyp und Korrekturstärke. Für einen Linsentausch zahlen Sie, je nach Linsentyp, 1.500 bis 5.200 Euro je Auge. Am unteren Ende dieser Spanne steht eine einfache Linse mit nur einem Brennpunkt, am oberen Ende eine Linse mit mehreren Brennpunkten. Insgesamt reicht die Preisspanne für beide Verfahren damit von 1.500 bis 5.200 Euro je Auge.
| Posten | Üblicher Preis je Auge | Meist enthalten |
|---|---|---|
| Phake Linse (ICL), ein Brennpunkt | 2.500 bis 4.500 Euro | Linse, Operation, erste Kontrollen |
| Refraktiver Linsentausch, ein Brennpunkt (monofokal) | 1.500 bis 2.700 Euro | Linse, Operation, erste Kontrollen |
| Refraktiver Linsentausch, Mehrfachlinse (multifokal oder trifokal) | 2.500 bis 5.200 Euro | Linse, Operation, erste Kontrollen |
| Jährliche Kontrolle des Hornhautendothels nach einer phaken Linse | meist gesondert berechnet | laut KRC nicht zulasten der GKV abrechnungsfähig |
| Voruntersuchung mit Achsenlängen- und Vorderkammermessung | oft im Gesamtpreis, sonst gesondert | Pflichtuntersuchung vor jeder Indikationsstellung |
Wann eine Zusatzlinse für Sie infrage kommt
Eine Zusatzlinse kommt nach ärztlichen Empfehlungen bei einer Kurzsichtigkeit ab 1 Dioptrie infrage, der Maßeinheit für die Brechkraft einer Brille oder Kontaktlinse. Ebenso infrage kommt sie bei einer Weitsichtigkeit ab 1 Dioptrie und bei einer Hornhautverkrümmung. Eine feste Obergrenze nach Dioptrien nennen die Empfehlungen anders als beim Augenlasern nicht.
Entscheidend ist stattdessen die Tiefe der vorderen Augenkammer, der Abstand zwischen der Rückfläche Ihrer Hornhaut und Ihrer eigenen Linse. Bei Kurzsichtigkeit muss dieser Abstand mindestens 2,8 Millimeter betragen, bei Weitsichtigkeit mindestens 3,0 Millimeter.
- Alter unter 18 Jahren.
- Ein fortgeschrittener Grüner Star mit deutlichen Ausfällen im Gesichtsfeld.
- Vorschäden an der Hornhautinnenschicht mit einer Zelldichte unter 2.000 Zellen je Quadratmillimeter.
- Eine zu geringe Augenkammertiefe: unter 2,8 Millimeter bei Kurzsichtigkeit oder unter 3,0 Millimeter bei Weitsichtigkeit.
Nach dem Einsetzen prüft die Praxis die Zelldichte Ihrer Hornhautinnenschicht mindestens einmal im Jahr, weil die Zusatzlinse ihr sehr nahe sitzt. Diese Kontrolle zahlt die Kasse nicht. Als mögliche Nebenwirkungen gelten unter anderem ein plötzlicher Druckanstieg im Auge, eine Schädigung der Hornhautinnenschicht und eine Trübung der Linse. Vor allem nach der Korrektur einer Kurzsichtigkeit kann außerdem eine Netzhautablösung auftreten, wenn sich also die Netzhaut von der Augenwand löst.
Fachärzte raten davon ab, beide Augen an einem Tag mit einer Zusatzlinse zu versorgen. Warnzeichen einer Netzhautablösung erklärt ein eigener Artikel.
Wann ein Linsentausch für Sie infrage kommt
Ein Linsentausch ersetzt Ihre eigene, noch klare Linse durch eine künstliche Linse, genauso wie bei einer Grauer-Star-Operation, nur ohne dass Ihre Linse schon getrübt ist. Fachärzte empfehlen ihn vor allem bei einer Kurz- oder Weitsichtigkeit, die zusätzlich mit einer beginnenden Alterssichtigkeit einhergeht, sowie bei reiner Alterssichtigkeit.
Eine hohe Kurzsichtigkeit über minus 6 Dioptrien oder eine hohe Weitsichtigkeit über plus 4 Dioptrien ohne Alterssichtigkeit gelten als Grenzfall, bei dem Sie besonders ausführlich aufgeklärt werden.
Eine einfache Linse mit einem Brennpunkt stellt scharf auf eine Entfernung; für die Nähe brauchen Sie danach meist eine Lesebrille. Eine Linse mit mehreren Brennpunkten verringert diese Abhängigkeit, kann aber Lichtkränze, Blendung und ein schwächeres Sehen in der Dämmerung verursachen.
Das größte Risiko betrifft die Netzhaut: Bei bestehender Kurzsichtigkeit steigt nach der Operation das Risiko einer Netzhautablösung, besonders wenn Sie jünger als 50 Jahre sind. Ein Nachstar ist eine Trübung der zurückgelassenen Linsenkapsel. Er kann Monate bis Jahre später auftreten und lässt sich mit einem kurzen Lasereingriff behandeln, wie ein Artikel zu den Kosten der Grauer-Star-Operation beschreibt.
Warum die Kasse nicht zahlt, außer bei einer Trübung
Die Zusatzlinse und der Linsentausch zählen zu den Verfahren, die seit 1999 nicht als Krankenbehandlung gelten. Das gilt unabhängig davon, ob eine Praxis mit Laser oder mit einer Linse korrigiert.
Zeigt Ihre eigene Linse bei der Voruntersuchung aber schon eine beginnende Trübung, stuft der Augenarzt den Austausch häufig als Grauer-Star-Operation ein. Dann zahlt die Kasse die Standardlinse und die Operation vollständig; Sie zahlen nur drauf, wenn Sie sich für eine Linse mit mehreren Brennpunkten entscheiden. Ob dieser Fall vorliegt, entscheidet allein der dokumentierte Augenbefund, nicht Ihr Wunsch nach Brillenfreiheit.
Fragen Sie deshalb ausdrücklich nach, ob die Voruntersuchung schon eine Linsentrübung festgestellt hat, bevor Sie einen Behandlungsvertrag unterschreiben.
Was private Kasse und Beihilfe erstatten
Für die private Krankenversicherung gilt bei einer Zusatzlinse oder einem Linsentausch dieselbe Linie wie beim Augenlasern. Der Bundesgerichtshof hat 2017 entschieden, dass eine Fehlsichtigkeit eine Krankheit im Sinne der Versicherungsbedingungen sein kann. Die Erstattung scheitert deshalb nicht allein daran, dass eine Brille die Fehlsichtigkeit auch korrigieren würde. Ob Ihr eigener Tarif solche Operationen ausschließt, prüfen Sie vor dem Eingriff in Ihren Versicherungsbedingungen.
Übersteigen die voraussichtlichen Kosten Ihrer Behandlung 2.000 Euro, können Sie als privat Versicherter vorab schriftlich fragen, ob Ihre Versicherung zahlt. Sie muss innerhalb von vier Wochen antworten, bei Eile innerhalb von zwei Wochen. Antwortet sie nicht rechtzeitig, gilt die Behandlung bis zum Beweis des Gegenteils als notwendig.
Beihilfeberechtigte beantragen die Erstattung innerhalb von drei Jahren nach dem Rechnungsdatum; später eingereichte Anträge lehnt die Beihilfestelle ab.
Welches Linsenverfahren zu Ihrem Auge passt
Die folgende Übersicht führt Sie in drei Fragen zu einer ersten Einschätzung. Sie bereitet das Gespräch mit Ihrem Augenarzt vor, ersetzt es aber nicht.
Zeigt Ihre eigene Augenlinse bei der Untersuchung schon eine beginnende Trübung?
Sprechen Sie mit Ihrem Augenarzt über eine Grauer-Star-Operation mit Standardlinse. Die Kasse zahlt in diesem Fall die Grundversorgung.
Haben Sie bereits eine beginnende Alterssichtigkeit, oder wünschen Sie sich vor allem Brillenfreiheit in der Nähe?
Ein Linsentausch kommt infrage. Besprechen Sie mit dem Augenarzt, ob eine einfache Linse oder eine Linse mit mehreren Brennpunkten zu Ihrem Alltag passt.
Reicht die Tiefe Ihrer vorderen Augenkammer für eine Zusatzlinse, mindestens 2,8 beziehungsweise 3,0 Millimeter?
Eine Zusatzlinse erhält Ihre eigene, noch klare Linse und lässt sich bei Bedarf wieder operativ entfernen.
Sprechen Sie mit einem spezialisierten Augenarzt über Alternativen wie Femto-LASIK oder Trans-PRK, sofern Ihre Hornhaut dafür dick genug ist.
Wie Sie ein Angebot für ein Linsenimplantat prüfen
Mit diesen Schritten trennen Sie ein belastbares Angebot von einem, das wichtige Posten verschweigt.
- Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, ob Ihre eigene Linse schon eine beginnende Trübung zeigt; davon hängt die Kassenzahlung ab.
- Verlangen Sie einen Kostenplan, der Linse, Operation, Voruntersuchung und die ersten Kontrollen einzeln ausweist.
- Fragen Sie ausdrücklich, ob die jährliche Kontrolle der Hornhautinnenschicht nach einer Zusatzlinse im Preis enthalten ist.
- Prüfen Sie bei privater Versicherung oder Beihilfe die Kostenzusage vorab, bei Beträgen über 2.000 Euro mit einer Frist von vier Wochen für die Antwort.
- Fragen Sie nach der Erfahrung des Operateurs mit diesem Verfahren und danach, ob beide Augen an getrennten Terminen operiert werden.
- Klären Sie vor der Unterschrift, wer eine mögliche Nachoperation bezahlt und innerhalb welcher Frist.
Häufige Fragen
Was kostet eine Zusatzlinse (ICL) pro Auge?
Eine Zusatzlinse kostet nach Preislisten mehrerer deutscher Augenlaserkliniken meist 2.500 bis 4.500 Euro je Auge, abhängig von Linsentyp und Korrekturstärke. Eine unabhängige Preisbefragung wie beim Augenlasern gibt es für dieses Verfahren nicht; verlangen Sie deshalb einen schriftlichen Kostenplan für Ihr eigenes Auge.
Zahlt die Krankenkasse eine Zusatzlinse oder einen Linsentausch?
Nein, beide Verfahren gelten seit 1999 nicht als Krankenbehandlung und bleiben Leistungen, die Sie selbst zahlen. Zeigt Ihre eigene Linse aber schon eine beginnende Trübung, stuft der Augenarzt den Austausch häufig als Grauer-Star-Operation ein, die die Kasse als Standardbehandlung zahlt.
Ab welcher Kurzsichtigkeit kommt eine Zusatzlinse infrage?
Eine Zusatzlinse kommt nach ärztlichen Empfehlungen ab einer Kurzsichtigkeit von 1 Dioptrie infrage, der Maßeinheit für die Brechkraft einer Brille oder Kontaktlinse. Eine feste Obergrenze nennen die Empfehlungen nicht; entscheidend ist stattdessen die Tiefe der vorderen Augenkammer, die mindestens 2,8 Millimeter betragen muss.
Welches Risiko hat ein Linsentausch bei bestehender Kurzsichtigkeit?
Bei bestehender Kurzsichtigkeit steigt nach einem Linsentausch das Risiko einer Netzhautablösung, wenn sich also die Netzhaut von der Augenwand löst, besonders wenn Sie jünger als 50 Jahre sind. Gehen Sie bei Warnzeichen dafür sofort zum Augenarzt.
Kann eine Zusatzlinse später wieder entfernt werden?
Ja, anders als beim Augenlasern lässt sich eine Zusatzlinse operativ wieder herausnehmen, weil sie neben Ihrer eigenen, unveränderten Linse sitzt. Die jährliche Kontrolle der Hornhautinnenschicht bleibt trotzdem nötig, und die Kasse zahlt sie nicht.
Erstattet die private Krankenversicherung eine Zusatzlinse oder einen Linsentausch?
Das hängt von Ihrem Tarif ab. Der Bundesgerichtshof hat 2017 entschieden, dass eine Fehlsichtigkeit eine Krankheit im Sinne der Versicherungsbedingungen sein kann. Übersteigen die Kosten 2.000 Euro, können Sie vorab eine schriftliche Auskunft Ihrer Versicherung verlangen.
