Augenärzteverzeichnis

Ratgeber

Führerschein-Sehtest beim Augenarzt

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Für Auto und Motorrad brauchen Sie auf jedem Auge eine Sehschärfe von mindestens 0,7, mit oder ohne Brille. Das prüft zuerst eine Sehteststelle, meist ein Optiker. Bestehen Sie den Test nicht, geht es zum Augenarzt. Für Lkw und Bus gelten höhere Werte, und die augenärztliche Untersuchung kostet Sie je nach Umfang meist zwischen 5 und 40 Euro.

Mindestsehschärfe für Auto und Motorrad, je Auge
0,7
Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung, Stand 20. September 2026
Mindestsehschärfe für Lkw und Bus
0,8 je Auge, 1,0 mit beiden Augen
Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung, Stand 20. September 2026
Höchstalter der Bescheinigung bei Antragstellung
2 Jahre
Fahrerlaubnis-Verordnung, Stand 20. September 2026
Sehtestgerät auf einem Tisch, daneben liegt ein Formular
Mit einem Gerät wie diesem wird gemessen, wie gut Sie sehen. Bild: KI generiert.

Wie gut Sie für Auto oder Motorrad sehen müssen

Für den Führerschein der Klasse B, für Motorrad, Moped und Traktor gilt ein einheitlicher Wert: Sie müssen auf jedem Auge eine Sehschärfe von 0,7 erreichen. Das bedeutet, Sie erkennen aus 7 Metern Entfernung, was ein normal sehender Mensch aus 10 Metern erkennt. Der Wert zählt mit oder ohne Brille oder Kontaktlinsen. Schaffen Sie 0,7 nur mit Sehhilfe, tragen Sie beim Fahren eine Brille oder Kontaktlinsen, und das steht dann als Auflage in Ihrem Führerschein.

Für Lastwagen, Bus und die Fahrgastbeförderung, etwa als Taxi- oder Mietwagenfahrer, reicht die einfache Sehschärfe nicht. Hier verlangt die Vorschrift 0,8 auf jedem Auge und 1,0, wenn Sie mit beiden Augen zusammen schauen. Dazu kommen vier weitere Prüfungen: das Gesichtsfeld, das Farbensehen, das räumliche Sehen und das Sehen in der Dämmerung. Wer diese Fahrzeuge fährt, trägt mehr Verantwortung für andere Menschen im Auto oder auf der Straße, deshalb prüft die Verordnung hier gründlicher.

Mindestwerte für das Sehen je Führerscheinklasse, jeweils mit oder ohne Brille. Der Wert 1,0 entspricht der vollen Sehschärfe.
KlassenPrüfungSehschärfeWeitere Anforderungen
A, A1, A2, AM, B, BE, L, T (Gruppe 1)Sehtest bei anerkannter Sehteststelle (Nummer 1.1)0,7 auf jedem Augekeine; bei Zweifeln Vermerk auf der Bescheinigung
Gruppe 1 nach nicht bestandenem SehtestAugenärztliche Untersuchung (Nummer 1.2)0,5 auf dem besseren Auge oder beidäugigGesichtsfeld eines Auges normal oder beidäugig mindestens 120 Grad horizontal, zentrales Gesichtsfeld bis 20 Grad normal; Doppeltsehen im zentralen Blickfeld ausgeschlossen
C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, Fahrgastbeförderung (Gruppe 2)Untersuchung nach Nummer 2.1 durch Augenarzt, Arbeitsmediziner, Betriebsmediziner, Amtsarzt, Begutachtungsstelle oder Augenoptiker0,8 auf jedem Auge und 1,0 beidäugignormales Farbensehen, normales Gesichtsfeld bis 70 Grad seitlich, Stereosehen, ausreichendes Kontrast- oder Dämmerungssehen; Brillenglas über plus 8 Dioptrien nicht zulässig
Gruppe 2, wenn Nummer 2.1 nicht zweifelsfrei erfüllt istZusätzliche augenärztliche Untersuchung (Nummer 2.2)0,8 auf dem besseren Auge oder beidäugig, 0,5 auf dem schlechteren Auge; ohne Korrektur kein Auge unter 0,05beidäugiges Gesichtsfeld mindestens 140 Grad horizontal, zentrales Gesichtsfeld bis 30 Grad normal; kein Doppeltsehen im Gebrauchsblickfeld; Aufklärung bei Rotblindheit; Prüfung der Blendempfindlichkeit

Bringen Sie Ihre Brille oder Kontaktlinsen zum Sehtest mit. Erreichen Sie die 0,7 nur mit einer stärkeren Brille als der, die Sie gerade tragen, lohnt sich vorher ein Termin beim Augenoptiker. Für Lkw und Bus gilt zusätzlich eine Obergrenze: Eine Brille über plus 8 Dioptrien, also der Maßeinheit für die Brechkraft einer Brille oder Kontaktlinse, ist nicht erlaubt. Kontaktlinsen und ein künstlicher Linsenersatz im Auge zählen nicht zu dieser Grenze.

Wann Sie zur Sehteststelle gehen und wann zum Augenarzt

Für Auto und Motorrad reicht der Sehtest bei einer anerkannten Stelle. Das ist meist ein Augenoptiker, es können aber auch ein Betriebsarzt, das Gesundheitsamt oder eine Begutachtungsstelle für Fahreignung sein. Die Stelle prüft zuerst Ihren Ausweis. Danach misst sie mit einem genormten Gerät die Sehschärfe je Auge. Reicht es nicht, dürfen Sie den Test mit einer besseren Brille wiederholen.

Zum Augenarzt müssen Sie in drei Fällen. Erstens, wenn Sie den Sehtest bei der Sehteststelle nicht bestehen. Der Augenarzt prüft dann genauer, mit einer niedrigeren Grenze von 0,5 auf dem besseren Auge. Dafür prüft er zusätzlich das Gesichtsfeld und weitere Sehfunktionen. Zweitens für Lkw, Bus und die Fahrgastbeförderung, wenn eine Augenerkrankung vorliegt oder frühere Zweifel am Sehen bekannt sind. Drittens, wenn die Führerscheinstelle selbst ein augenärztliches Gutachten verlangt, etwa nach einem Unfall oder einer neuen Diagnose am Auge.

Wohin für Ihre Führerscheinklasse?

Beantragen Sie den Führerschein für Lkw, Bus oder Fahrgastbeförderung?

Ja

Liegt eine Augenerkrankung vor, oder gab es schon einmal Zweifel am Farbensehen oder Gesichtsfeld?

Ja

Gehen Sie direkt zum Augenarzt. Er prüft alle geforderten Werte und stellt das nötige Zeugnis aus.

Nein

Die Untersuchung darf auch ein Augenoptiker, ein Betriebsarzt oder das Gesundheitsamt vornehmen. Fällt dabei ein Wert nicht eindeutig aus, folgt zusätzlich die Untersuchung beim Augenarzt.

Nein

Haben Sie in den letzten zwei Jahren beim Augenarzt eine Sehschärfe von mindestens 0,7 je Auge bescheinigt bekommen?

Ja

Dieses Zeugnis ersetzt den Sehtest. Ein zweiter Test ist nicht nötig.

Nein

Erreichen Sie beim Sehtest der Sehteststelle 0,7 auf jedem Auge, notfalls mit Brille?

Ja

Sie erhalten die Bescheinigung. Sie darf bei der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

Nein

Sie müssen zum Augenarzt. Er prüft, ob Sie 0,5 auf dem besseren Auge und ein ausreichendes Gesichtsfeld erreichen.

Was der Sehtest und die augenärztliche Untersuchung kosten

Eine amtliche Gebühr für den Sehtest gibt es nicht mehr. Jede Sehteststelle legt den Preis seit einiger Zeit selbst fest, fragen Sie deshalb vorher beim Augenoptiker nach dem Betrag.

Beim Augenarzt zahlt die Krankenkasse nicht, weil Sie die Bescheinigung nicht für eine Behandlung brauchen, sondern für die Führerscheinstelle. Die Praxis rechnet deshalb wie eine private Leistung ab, nach der Gebührenordnung für Ärzte, die festlegt, was eine Praxis für selbst bezahlte Leistungen verlangen darf. Die einzelnen Positionen in der Tabelle unten reichen von 5,36 Euro für eine kurze Bescheinigung bis 40,22 Euro für eine schriftliche gutachtliche Stellungnahme, jeweils beim erhöhten 2,3-fachen Satz. Für eine einfache Bescheinigung mit Sehschärfentest braucht die Praxis oft nur ein bis zwei dieser Positionen. Für eine vollständige Untersuchung bei Lkw und Bus kommen fast alle davon zusammen.

Einzelleistungen, die bei einer augenärztlichen Untersuchung für den Führerschein anfallen können, mit ungefährem Preis beim einfachen und beim 2,3-fachen Satz der ärztlichen Gebührenordnung.
NummerLeistungPunkteEinfacher Satz2,3-facher Satz
1200Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern (Sehschärfe)593,44 Euro7,91 Euro
1201Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern895,19 Euro11,93 Euro
1226Projektionsperimetrie (Gesichtsfeld)18210,61 Euro24,40 Euro
1228Farbsinnprüfung mit Farbtafeln613,56 Euro8,18 Euro
1217Untersuchung des beidäugigen Sehens (Stereosehen)24214,11 Euro32,44 Euro
1234 bis 1236Dämmerungssehen ohne, während und nach Blendung, je915,30 Euro12,20 Euro
70Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis402,33 Euro5,36 Euro
80Schriftliche gutachtliche Äußerung30017,49 Euro40,22 Euro

Eine bundesweit einheitliche Preisliste für Führerscheinuntersuchungen gibt es nicht. Weil keine Kasse zahlt, muss die Praxis Ihnen den voraussichtlichen Betrag vorher nennen, bevor sie die Untersuchung durchführt.

Wie der Sehtest und die Untersuchung beim Augenarzt ablaufen

Der Sehtest bei der Sehteststelle dauert nur wenige Minuten. Sie schauen in ein Testgerät, das Ihnen genormte Zeichen zeigt, erst mit dem einen, dann mit dem anderen Auge. Bringen Sie Ihre Brille oder Kontaktlinsen und Ihren Personalausweis mit, denn ohne Ausweis darf die Stelle den Test nicht durchführen.

Vom Sehtest bis zur Fahrerlaubnis
  1. Stelle auswählen

    Augenoptiker, Betriebsarzt, Gesundheitsamt oder Begutachtungsstelle. Für Lkw und Bus zusätzlich der Augenarzt.

  2. Ausweis und Sehhilfe

    Die Stelle prüft Ihren Ausweis. Der Test läuft mit der Brille oder den Kontaktlinsen, die Sie beim Fahren tragen.

  3. Messung je Auge

    Zeichen im Testgerät, getrennt für rechts und links. Bestanden ab 0,7 je Auge. Für Lkw und Bus kommen Farbtafeln, Gesichtsfeld, Stereotest und Dämmerungssehen dazu.

  4. Bescheinigung

    Sie bekommen ein Papier nach amtlichem Muster. Zweifel an einem Wert vermerkt die Stelle darauf.

  5. Bei Nichtbestehen zum Augenarzt

    Er prüft genauer und stellt ein Zeugnis aus, das auch Gesichtsfeld und Blendempfindlichkeit einschließt.

  6. Antrag bei der Führerscheinstelle

    Die Bescheinigung darf bei der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

Für Lkw und Bus dauert die Untersuchung deutlich länger, weil mehrere Geräte zum Einsatz kommen. Das Gesichtsfeld wird an einem Halbkugelgerät gemessen, das Farbensehen mit Testtafeln, das räumliche Sehen mit einem Stereotest und das Sehen in der Dämmerung mit einem eigenen Verfahren. Fällt das Gesichtsfeld unklar aus, folgt eine genauere Nachprüfung an einem zweiten Gerät.

Was bei einem Auge, Doppeltsehen oder einer Augenkrankheit gilt

Verlieren Sie das Sehvermögen auf einem Auge oder bemerken Sie neu ein Doppeltsehen, dürfen Sie mindestens drei Monate lang kein Fahrzeug führen. Erst danach, nach einer augenärztlichen Untersuchung und Beratung, dürfen Sie wieder fahren. Für Auto und Motorrad reicht bei einem sehenden Auge später eine ausreichende Beweglichkeit dieses Auges. Für Lkw und Bus gilt das nicht: Dort schließen die Vorschriften Doppeltsehen beim Blick geradeaus und ein starkes Schielen ohne beidäugiges Sehen aus.

Bei einer fortschreitenden Augenkrankheit wie grünem Star oder einer Netzhauterkrankung reicht ein einzelner Sehtest nicht aus. Hier verlangen die Vorschriften regelmäßige augenärztliche Kontrollen und Beratung. Der Grund: Bei grünem Star schränkt sich zuerst das Gesichtsfeld ein, oft ohne dass Sie selbst etwas davon merken. Eine fachärztliche Auswertung fand das bei 10 bis 20 von 100 Betroffenen schon bei der ersten Untersuchung so ausgeprägt, dass sie nicht mehr fahrtauglich waren. Wer diese Diagnose hat, lässt das Gesichtsfeld deshalb in den Abständen prüfen, die der Augenarzt festlegt. Warten Sie damit nicht erst auf die nächste Verlängerung des Führerscheins.

  • Verlust eines Auges oder neues Doppeltsehen: mindestens drei Monate nicht fahren, danach augenärztliche Untersuchung.
  • Fortschreitende Augenkrankheit: regelmäßige augenärztliche Kontrolle; die Führerscheinstelle kann ein Gutachten verlangen.
  • Rotblindheit oder eine starke Rotschwäche bei Lkw und Bus: kein Ausschluss, aber Sie müssen über die mögliche Gefahr aufgeklärt werden.
  • Ältere Führerscheine aus der Zeit vor 1999: für Lkw, Bus und Fahrgastbeförderung gelten dafür eigene, teils niedrigere Werte.

So bereiten Sie den Sehtest in 5 Schritten vor

Ein nicht bestandener Sehtest kostet Zeit und einen zweiten Termin. Die meisten Wiederholungen lassen sich vermeiden, wenn Ihre Brille zum Tag des Tests passt. Als grobe Richtschnur gilt: Ändern sich Ihre Brillenwerte um 0,5 Dioptrien oder mehr, lohnt sich eine neue Brille. Wer seine Werte seit Jahren nicht hat prüfen lassen, liegt oft über dieser Schwelle.

  1. Lassen Sie Ihre Brillenwerte prüfen, wenn die letzte Messung länger als zwei Jahre zurückliegt. Ein Sehtest mit veralteter Brille endet häufiger unter 0,7.
  2. Nehmen Sie Ausweis, Brille und gegebenenfalls Kontaktlinsen mit. Ohne Ausweis darf die Sehteststelle nicht prüfen.
  3. Fragen Sie vor dem Termin nach dem Preis. Eine amtliche Gebühr gibt es nicht mehr, jede Stelle legt ihn selbst fest.
  4. Für Lkw und Bus planen Sie die Untersuchung beim Augenarzt oder Betriebsarzt mit mehr Zeit ein. Sie dauert länger als der einfache Sehtest und wird privat berechnet.
  5. Reichen Sie die Bescheinigung innerhalb von zwei Jahren bei der Führerscheinstelle ein. Danach müssen Sie den Test wiederholen.

Häufige Fragen

Welche Sehschärfe brauche ich für den Führerschein Klasse B?

Für den Führerschein der Klasse B brauchen Sie im Sehtest eine Sehschärfe von mindestens 0,7 auf jedem Auge, mit oder ohne Brille. Wer den Wert nicht erreicht, lässt sich augenärztlich untersuchen. Dort reichen dann 0,5 auf dem besseren Auge zusammen mit einem ausreichenden Gesichtsfeld.

Kann ich den Führerschein-Sehtest beim Augenarzt machen?

Ja, ein augenärztliches Zeugnis ersetzt den Sehtest, wenn daraus hervorgeht, dass Sie die Sehschärfe von 0,7 je Auge erreichen. Der Augenarzt rechnet die Untersuchung und das Zeugnis privat ab, weil die Krankenkasse Bescheinigungen für die Führerscheinstelle nicht bezahlt.

Was kostet der Sehtest für den Führerschein?

Eine amtliche Gebühr für den Sehtest gibt es nicht mehr, jede Sehteststelle legt den Preis selbst fest. Beim Augenarzt richtet sich der Preis nach der Gebührenordnung für Ärzte. Eine kurze Bescheinigung kostet dort 2,33 Euro beim einfachen und 5,36 Euro beim erhöhten Satz. Eine ausführliche Untersuchung mit mehreren Positionen kann auf über 40 Euro kommen.

Wie lange ist die Sehtestbescheinigung für den Führerschein gültig?

Die Bescheinigung darf bei der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. Dasselbe gilt für ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten. Ist die Frist überschritten, müssen Sie den Sehtest wiederholen.

Welche Anforderungen gelten für den Lkw-Führerschein beim Sehtest?

Für Lkw, Bus und die Fahrgastbeförderung brauchen Sie eine Sehschärfe von 0,8 auf jedem Auge und 1,0 mit beiden Augen zusammen. Dazu kommen normales Farbensehen, ein normales Gesichtsfeld, räumliches Sehen und ausreichendes Sehen in der Dämmerung. Eine Brille über plus 8 Dioptrien ist nicht erlaubt, ein künstlicher Linsenersatz im Auge zählt dabei nicht mit.

Darf ich mit nur einem sehenden Auge Auto fahren?

Ja, mit einem sehenden Auge dürfen Sie Auto und Motorrad fahren, wenn dieses Auge eine Sehschärfe von 0,5, ein normales Gesichtsfeld und eine ausreichende Beweglichkeit hat. Nach dem Verlust des Sehvermögens auf einem Auge gilt zuerst mindestens drei Monate ein Fahrverbot, danach folgen eine augenärztliche Untersuchung und Beratung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 12 FeV - Sehvermögen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. Anlage 6 FeV - Anforderungen an das Sehvermögen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 67 FeV - Sehteststellen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage Gebührentarif (Nummer 403 weggefallen), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. Gebührenordnung für Ärzte, Anlage: Gebührenverzeichnis (Nummern 70, 80, 1200, 1201, 1217, 1226, 1228, 1234), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. § 5 GOÄ - Bemessung der Gebühren, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  7. § 12 GOÄ - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  8. Bundesmantelvertrag-Ärzte vom 1. April 2026, § 3 Absatz 2 Nummer 1 (Bescheinigungen außerhalb der Kassenversorgung), Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband,
  9. Hilfsmittel-Richtlinie in der Fassung vom 20. Februar 2025, in Kraft seit 16. Mai 2025, § 12 (Verordnungsfähigkeit von Sehhilfen), Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  10. Leitlinie von DOG und BVA: Bewertung von Risikofaktoren für das Auftreten des Offenwinkelglaukoms (AWMF 045-015, Stand 3. März 2024), Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) und Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA),
  11. Operation des Grauen Stars (aktualisiert 7. Januar 2026), Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG),

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.